Krankenstand schützt nicht vor Jobverlust

AK-Bezirksstellenleiter Stefan Wimmer und AK-Rechtsexpertin Andrea Botta.
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BEZIRK (ebba). Tausende Arbeitnehmer aus dem Bezirk Braunau suchen Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer (AK), weil sie Probleme mit ihren Arbeitgebern haben. Bis einschließlich Juni wandten sich seit Jahresbeginn 3997 Beschäftigte mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Braunau. Durch außergerichtliche Interventionen und auf dem Gerichtsweg hat die AK Braunau in den ersten sechs Monaten 2012 rund 657.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Dabei ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstundenentgelte und Abfertigungsansprüche.

Ein Dauerbrenner, mit dem sich die AK-Rechtsexperten immer wieder beschäftigen müssen, ist die Kündigung im Krankenstand. Arbeitnehmer sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen viele Beschäftigte krank arbeiten. Laut Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich gehen rund 40 Prozent der Beschäftigten arbeiten, obwohl sie sich krank fühlen. 59 Prozent tun dies, weil sie ihre Kollegen nicht im Stich lassen wollen, 36 Prozent, weil die Arbeit sonst liegen bleibt und 15 Prozent aus Angst vor Jobverlust. "Dabei ersparen sich die Unternehmen durch eine Kündigung im Krankenstand nichts", betont AK-Bezirksstellenleiter Stefan Wimmer, "weil sie den Krankenstand bezahlen müssen, solange ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht - auch über die Kündigungsfrist hinaus, wenn diese kürzer ist."
Um dies zu umgehen, werden den Arbeitnehmern oft einvernehmliche Lösungen angeboten, da hier mit dem Ende des Dienstverhältnisses die Zahlungspflicht des Arbeitgebers für den Krankenstand endet. Arbeitnehmer erhalten dann zwar sofort Krankengeld von der Krankenkasse, dieses ist jedoch kein voller Lohnersatz: Bis zum 43. Tag der Erkrankung erhalten sie 50 Prozent der Bemessungsgrundlage, danach 60 Prozent. Bei einer Entgeltfortzahlung von sechs Wochen durch den Arbeitgeber gibt es die volle Leistung (70 Prozent). "Wir raten daher von einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand ab", erklärt Wimmer.

"Wer krank ist und nicht arbeiten kann, sollte dies auch nicht tun", meint der Bezirksstellenleiter. Anstatt die Arbeitsbedingungen zu verbessern, den Leistungsdruck zu reduzieren und damit die Anfälligkeit für Erkrankungen zu verringern, werden immer mehr Arbeitnehmer genötigt, auch krank zu arbeiten. "Arbeitnehmer müssen die Zeit bekommen, in Ruhe wieder gesund zu werden. Gleichzeitig müssen die Prävention und die betriebliche Gesundheitsförderung weiter ausgebaut werden", sagt Wimmer.

Krankenstand sofort melden
Grundsätzlich muss eine Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden, am besten noch vor Arbeitsbeginn. Anschließend sollte man einen Arzt aufsuchen und sich krank schreiben lassen. Die Krankenstandsbestätigung bekommt der Arbeitgeber. Diese muss allerdings nur vorgelegt werden, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt bzw. dies so im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wird dies versäumt, droht der vorübergehende Verlust des Lohn- und Gehaltsanspruchs. Eine Entlassung aus diesem Grund ist aber nicht zulässig. Kranke Arbeitnehmer müssen jedenfalls alles unternehmen, um möglichst rasch wieder arbeitsfähig zu werden. "Das heißt aber nicht, dass man sich zuhause einsperren muss. Spaziergänge zu unternehmen oder einkaufen zu gehen, ist erlaubt. Außer der Arzt hat ausdrücklich Bettruhe verordnet."

Bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen helfen die Rechtsexperten der Arbeiterkammer unter Tel. 050/6906-1.

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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