"Kein Feuer in Waldnähe"

Mit der Waldbrandschutz-Verordnung will man Brände, Sach- und Personenschaden vermeiden. | Foto: Bill Gabert/Fotolia
  • Mit der Waldbrandschutz-Verordnung will man Brände, Sach- und Personenschaden vermeiden.
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Rauchen und Zünden von Feuer in Waldnähe ist seit 25. Mai im Bezirk Braunau verboten.

BEZIRK. Ab heute soll, aufgrund der anhaltenden Dürre, die Waldbrandschutz-Verordnung in allen oberösterreichischen Bezirken geltend gemacht werden. Sprich: Kein Rauchen, kein Anzünden von Feuer und kein Wegwerfen von Streichhölzern oder Kippen in unmittelbarer Waldnähe. Im Bezirk Braunau wurde diese Verordnung bereits am 25. Mai durch die Bezirkshauptmannschaft erlassen. "Man sieht, auch dafür sind wir zuständig", zeigt Bezirkshauptmann Georg Wojak auf.

Die vorbeugende Gefahrenabwehr ist auch im Bereich des Forstschutzes das Geschäft einer BH. Das Team rund um Forstinspektor Peter Kölblinger und Forstrechtsexpertin Angela Stoffner hat bereits vor einem Monat auf diese Wettersituation reagiert und die entsprechende Verordnung erlassen.

Brauchtumsfeuer darf bei Dürre nicht gezündet werden

Grundsätzlich ist es verboten außerhalb von Anlagen biogene Materialien zu verbrennen. Davon ausgenommen sind Brauchtumsfeuer. Rund um die Sonnenwende hat man zwei Wochen vorher und zwei Wochen nachher die Möglichkeit, ein solches Feuer zu entzünden. „Als Bezirkshauptmannschaft sind wir auch Service- und Beratungsstelle für unsere Bürgermeister und Gemeinden. Aufgrund der prekären Wettersituation haben wir alle 46 Bürgermeister unseres sehr waldreichen Bezirks nochmals auf den Inhalt der oberösterreichischen Brauchtumsfeuer-Verordnung hingewiesen. Darin ist geregelt, dass ein Brauchtumsfeuer bei Dürre nicht entzündet werden darf", klärt Wojak auf.

"Ich gehe davon aus, dass jeder Veranstalter eines bei der zuständigen Gemeinde fristgerecht gemeldeten Brauchtumsfeuers die Bestimmungen kennt und beachtet, um Personen- und Vermögensschäden zu verhindern.“

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