Wildunfall: Was ist zu tun?
BRAUNAU. Besonders nach der Erntezeit ist im Straßenverkehr wieder Vorsicht geboten. Die Tage beginnen kürzer zu werden, die Gefahr mit einem Wildtier zusammenzustoßen erhöht sich. Zudem ist die morgendliche Hauptverkehrszeit nun genau dann, wenn viele Tiere besonders aktiv sind. Mit dem Abernten der Getreidefelder haben die Tiere einen Teil ihres sicheren, gewohnten Einstandes verloren. Sie sind auf der Suche nach neuen Lebensräumen. Dabei überquert das Wild oft unerwartet die Fahrbahnen.
Die Kräfte, die bei einem Zusammenstoß mit Wildtieren auf das Fahrzeug einwirken, werden häufig unterschätzt: So beträgt das Aufprallgewicht eines Wildschweins mit 80 Kilo Körpergewicht auf ein 50 km/h schnelles Auto 2000 Kilo, also zwei Tonnen. Ein Reh bringt es auf immerhin auch noch 800 Kilo.
So werden Wildunfälle vermieden
Um Wildunfälle zu vermeiden, sollten die Warnzeichen, "Achtung Wildwechsel", beachtet und das Tempo dementsprechend reduziert werden. Es braucht eine vorausschauende, bremsbereite Fahrweise, um bei Wildwechsel entsprechend reagieren zu können. So sollte auch stets der Abstand zum Vormann ausreichend sein. Springt das Wild nun auf die Straße, gehört der Fuß vom Gaspedal. Danach abblenden, mehrmals kurz die Hupe drücken und abbremsen, sofern es die Verkehrssituation zulässt.
Damit gibt man den Tieren ausreichend Zeit, um der Gefahrensituation zu entkommen. Zu beachten ist auch: Ein Wild überquert selten einzeln die Straßen, meist folgen dem ersten Tier noch weitere.
Wichtig: Polizei verständigen
Kommt es trotzdem zu einem Zusammenstoß, muss wie bei jedem anderen Unfall reagiert werden: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls Verletzte versorgen. Die Polizei muss auf jeden Fall verständigt werden. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung. Selbst wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden. Diese kontaktiert dann die zuständige, örtliche Jägerschaft. Die Jäger machen sich mit einem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen. Hier kommt es leider immer wieder zu ungenauen Angaben wo der Wildunfall genau passiert ist. Die Bitte der Jägerschaft Braunau ist hier die Nummer der Straße und den Straßenkilometer bekannt zu geben. Nützlich ist auch eine Kennzeichnung der genauen Unfallstelle mit Warndreieck oder anderen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Nur so kann ein verletztes oder getötetes Tier so rasch wie möglich gefunden oder von seinem Leid erlöst werden.
Keinesfalls darf getötetes Wild mitgenommen werden. Dies gilt als Wilderei und ist strafbar.
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