Die eigenen vier Wände schützen

Vor dem Urlaubsantritt sollte auf die wichtigsten Vorkehrungsmaßnahmen in der Wohnung nicht vergessen werden. | Foto: Pixabay
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SALZBURG (mst). Die Gefahren, welche entstehen können wenn bei längerem Fernbleiben der Wohnung nicht auf Vorsorgemaßnahmen geachtet wurde sind nicht zu unterschätzen. Werden keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen, übernimmt die Gebäude- und Haushaltsversicherung möglicherweise die Kosten nicht, wenn während der Abwesenheit Schäden entstehen.

Achtung Brandgefahr

Ein Drittel aller Wohnungsbrände werden durch Elektrizität verursacht. Da auch die Anzahl an Akkus in den Haushalten steigt, erhöht sich die Gefahr von Kabelbränden. Selbst wenn Ladegeräte und Co. nicht in Gebrauch sind können sie überhitzen und zu Bränden führen. Deshalb nicht vergessen, vor Urlaubsantritt alle Stecker zu ziehen.

Überschwemmungen vorbeugen

Martin Zagler – Geschäftsführer der SOLUTO (Brand- und Wasserschadensanierung) GmbH – kennt die Folgen wenn der Haupthahn nicht abgedreht wurde: "Fünf Liter Wasser laufen pro Minute aus wenn der Schlauch für die Wasserzufuhr in Bad oder Küche platzt. In einer Stunde verteilen sich somit zwei Badewannen voll mit Wasser im Zuhause."

Das Wetter lässt sich nicht steuern

Nicht nur wegen der Einbruchgefahr sollten Fenster beim Verlassen des Hauses geschlossen werden. Gerade im Sommer gibt es viele Stürme und Gewitter die großen Schaden anrichten können. Wenn beispielsweise durch Unwetter starke Regengüsse in den Wohnraum gelangen und diesen unter Wasser setzen, übernimmt in 99 Prozenz der Fälle die Versicherung keine Kosten.

Regelmäßige Kontrolle

Im Idealfall wird ein Wohnungsschlüssel bei einer Person hinterlegt der man vertraut und die ungefähr alle drei Tage nach dem Rechten sieht. Nachdem ein Gewitter gewütet hat ist es wichtig, dass der Wohnraum auf Schäden geprüft wird um die Folgen möglichst gering zu halten. So sollte auch jemand die Wohnung öffnen können, wenn es einen Wasserschaden gegeben hat, wodurch Wasser durch den Fußboden in die darunterliegende Wohnung sickert.

Maßnahmen zur Kostenvermeidung

Ist ein Schaden in den eigenen vier Wänden aufgetreten, sollte dieser unverzüglich der Versicheurng gemeldet werden. Wenn keine sogenannten "schadensmindernden Maßnahmen" vorgenommen werden, werden die Kosten häufig nicht vollständig von der Versicherung getragen. So wird beispielsweise bei einem Rohrbruch erwartet, dass das stehende Wasser abgesaugt wird um Folgeschäden zu vermeiden.

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