Sturm legt Bahn lahm
Bahnstrecke zwischen Seekirchen und Hallwang gesperrt
Fahrgäste der ÖBB oder der Westbahn auf dem Weg von Wien nach Salzburg müssen heute seit dem frühen Vormittag mit Verspätungen von bis zu zwei Stunden rechnen.
FLACHGAU. Die Bahnstrecke ist zwischen Seekirchen und Hallwang musste gesperrt werden, weil gegen halb neun Uhr eine Plane eines Güterzugs durch den Sturm in die Oberleitung geweht wurde. Der Zugsverkehr kam zwischen Seekirchen und Hallwang deswegen zum Erliegen. Zuggäste müssen mitVerspätungen rechnen.
Laut ÖBB-Sprecher Robert Mosser wird an der Behebung des Schadens gearbeitet. Im Nahverkehr werden die Passagiere zwischen Hallwang-Elixhausen und Seekirchen mit Bussen transportiert. Fernverkehrszüge warten die Dauer der Sperre ab.
Schadenersatzansprüche bei Zugverspätungen
Grundsätzlich hat man bei Verspätungen ab 60 Minuten Anrecht auf eine Entschädigung von 25 Prozent, ab 120 Minuten von 50 Prozent des einfachen Fahrpreises Ihres ÖBB-Tickets. Liegt dieser Entschädigungswert unter 4 Euro wird er nicht entrichtet. Für internationale Passangebote, die Österreichcard, Pauschalangebote sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen.
Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regional-Express, Cityjet Xpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte im Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung.
Auf Wunsch erhält man eine Bestätigung der Verspätung entweder vom Zugpersonal des verspäteten Zuges oder bis sieben Tage nach der Fahrt direkt online. Passagiere können eine Verspätungsbestätigung auch an den ÖBB Ticketschaltern erhalten oder per E-Mail an das Kund:innenservice anfordern.
Fahrpreisentschädigung bei Westbahn
Bei einer Verspätung von über 60 Minuten haben die Fahrgäste Anspruch auf kostenlose Snacks, kleine Speisen und Erfrischungen nach Maßgabe der Verfügbarkeit am Zug. Entschädigungen werden ab einem Betrag von über EUR 0,00 entrichtet. Die Entschädigung erfolgt in Form von Gutscheinen. Auf Wunsch des Fahrgastes erfolgt die Auszahlung auch in Form eines Geldbetrages. Der Fahrgast hat sich in diesem Fall an das Customer Care Center der WESTbahn unter +43 1 899 00 oder meinenachricht@westbahn.at zu wenden.
Die Entschädigung ist gestaffelt nach der Dauer der Verspätung und berechnet sich wie folgt:
- 25 Prozent des Preises der Fahrkarte bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten
- 50 Prozent des Preises der Fahrkarte ab einer Verspätung von 120 Minuten
Wurde der Fahrgast bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert oder betrug die Verspätung am Zielort weniger als 60 Minuten, hat dieser keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
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