Messe endet mit Behördenärger

Kann eine Messe als geschlossene Veranstaltung definiert werden, um Rauchen zu erlauben? (Symbolfoto) | Foto: Pixabay
  • Kann eine Messe als geschlossene Veranstaltung definiert werden, um Rauchen zu erlauben? (Symbolfoto)
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BERGHEIM (buk). Ordentlichen Trubel hat die Tabakfachmesse in der Bergheimer Brandboxx ausgelöst. Dort hat die Bezirkshauptmannschaft insgesamt neun Raucher mit dem Glimmstängel in der Hand erwischt und nun gegen den Veranstalter – den Wirtschaftsverlag, der unter anderem die Trafikantenzeitung herausbringt – ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Und das, obwohl die Veranstaltung mit strengen Auflagen der Organisatoren im Vorfeld eigentlich als "geschlossen" definiert worden ist. Ein Umstand, der laut Gesundheitsministerium nicht zählt – Rauchen im öffentlichen Raum sei generell gesetzlich verboten.

"Jugendschutz gewährleistet"

"Der Jugendschutz war gewährleistet und nur Teilnehmer zugelassen, die sich vorab auf einer Liste eingetragen haben", sagt Salzburgs Trafikantensprecher Karl Schlager. "Die Trafikanten sind vom Verlag angeschrieben worden, ob sie dabei sein wollen." Sowohl er als auch der Veranstalter hätten hier eine andere Rechtsmeinung, als die Behörde. "Wir waren uns sicher, dass eine geschlossene Veranstaltung nicht als öffentlicher Raum gilt", so Schlager. Das Gesetz sei "typisch österreichisch" und "ein bisschen schwammig", man könne es verschieden auslegen.

Messe nach Bergheim verlegt

Dabei hat die Messe, die sich an ein Fachpublikum wendet, erstmals in Bergheim stattgefunden. Bislang war sie an die Reed-Creativ-Messe im Salzburger Messezentrum gekoppelt. Mit der Brandboxx wurde ein alternativer Ort gefunden, an dem eben genau das Rauchen – aus Sicht des Veranstalters – erlaubt war.

"Per RSa Brief gewarnt"

"Dass es sich dabei um öffentlichen Raum handelt, hat nicht die Bezirkshauptmannschaft erfunden", sagt Bezirkshauptmann Reinhold Mayer. Bereits im Vorfeld seien sowohl Veranstalter als auch Vermieter gewarnt worden. "Wir haben das per RSa-Brief ausgeschickt." Der Auftrag, dort Kontrollen abzuhalten und Bericht zu erstatten, sei direkt vom Gesundheitsministerium gekommen. Gegen die Raucher selbst habe die BH nichts unternehmen können: "Die Polizei hat keine Mitwirkungsbestimmung", erzählt Mayer und seine Kontrolleure dürften keine Personalien feststellen. "Kurz gesagt: Wir können die Raucher selbst nicht erwischen."

Ermittlungen laufen noch

Deshalb ist lediglich gegen den Veranstalter selbst ein Strafverfahren eingeleitet worden. Im Tabakgesetz sind hier mehrere Strafen aufgeführt, die im ersten Fall bis zu 2.000 Euro und im Wiederholungsfall bzw. bei schweren Fällen von 7.000 bis 15.000 Euro reichen können. Ob es die Brandboxx hier als "Beihilfetäter" ebenfalls erwischt, kann Mayer noch nicht sagen: "Die Ermittlungen laufen noch."

"Es geht um's Prinzip"

Doch egal, was hier in erster Instanz als Ergebnis herauskommt, Trafikantensprecher Schlager will den Fall unbedingt ausjudizieren: "Sollte es nicht zu unseren Gunsten ausgehen, müssen wir schauen, ob das Gesetz geändert werden kann. Es geht hier um's Prinzip: Darf man jetzt rauchen oder nicht?" Sollte das im Falle der Tabakfachmesse nicht gelingen, werde es diese Veranstaltung künftig nicht mehr geben, denn "eine Weinmesse ohne Verkosten geht ja auch nicht", so Schlager.

Hier geht's zum Kommentar: "Wo Rauchverbote zu weit gefasst sind"

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