Salzburger wählen ihre Politvertreter
36 Mandate stehen bei der Wahl am 5. Mai zur Vergabe - Regierungssitze nicht inklusive.
SALZBURG (ar). Für die Landtagswahl am Sonntag, den 5. Mai, kandidieren im Bundesland Salzburg sieben wahlwerbende Parteien. "Die Gruppe PIRAT tritt jedoch nur in der Stadt Salzburg, im Flachgau und im Pinzgau, die KPÖ nur in der Stadt Salzburg an. PIRAT, KPÖ und TEAM Stronach haben für die Bezirke, in denen sie kandidieren, auch die notwendigen 100 Unterstützungserklärungen vorgelegt", berichtet Landeswahlleiter Michael Bergmüller. Bei den Wahlvorschlägen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und GRÜNE liegen Unterschriften von jeweils drei Landtagsabgeordneten vor, was für eine Kandidatur genügt.
SPÖ liegt 2009 vorne
Nach der Landtagswahl 2009 büßt die SPÖ zwar zwei Mandate ein, hält aber mit 15 Sitzen noch die Spitzenposition im Land. Die ÖVP kann bei der letzten Wahl seine 14 Mandate halten und muss nur um 1,5 Prozentpunkte in der Gunst der Wähler Federn lassen. Als großer Sieger geht 2009 aber die FPÖ hervor. Mit 4,3 Prozent mehr Zustimmung als 2004, sichern sich die blauen Vertreter rund um Parteichef Karl Schnell zwei zusätzliche Plätze im Landtag und sind seither dort mit fünf Mandataren vertreten.
Die GRÜNEN – sie kämpfen bislang mit Astrid Rössler und Cyriak Schweighofer nur zu zweit im Landtag – schrammten sowohl 2004 als auch 2009 am dritten Mandat vorbei. Diesmal ist aber ihr erklärtes Ziel, zumindest den Klubstatus zu schaffen.
Was kostet ein Mandat?
Die Vergabe der 36 Landtagsmandate verläuft in zwei Ermittlungsverfahren. Erst auf Bezirks-, dann auf Landesebene. Weil die Anzahl der Wahlberechtigten und der abgegebenen, gültigen Stimmen sich in den Bezirken unterscheiden, sind die Mandate auf Bezirksebene unterschiedlich „teuer“. Wie der Leiter des Landesstatistischen Dienstes, Gernot Filipp, errechnet, wird ein Landtagssitz in der Stadt Salzburg voraussichtlich für 6.600 Stimmen zu haben sein. Im Lungau benötigt man für einen Landtagssitz um die 6.800 Stimmen, im Tennengau rund 8.200 Stimmen, im Flachgau zirka 8.400 Stimmen, im Pinzgau etwa 8.500 Stimmen und im Pongau rund 9.200 Stimmen. Grundlage für die Mandatzuweisung auf Bezirksebene ist die Wahlzahl. Sie ergibt sich aus der Division der abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl der zu vergebenden Mandate. Deutlich komplizierter ist die Berechnung der Wahlzahl für das zweite Ermittlungsverfahren, denn neben dem D‘Hondtschen System kommt auch die Verteilung der Stimmen zum Tragen.
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