Fahrzeugüberprüfung
Pickerlüberprüfung ist nach wie vor Pflicht

Herbert Neuhauser appelliert an alle Fahrzeugbesitzer die Pickerlüberprüfung zeitgerecht durchzuführen. | Foto: WKS/Bryan Reinhard
  • Herbert Neuhauser appelliert an alle Fahrzeugbesitzer die Pickerlüberprüfung zeitgerecht durchzuführen.
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Die Landesinnung der Salzburger Kfz-Werkstätten weist darauf hin, dass Pickerlüberprüfungen auch in Corona-Zeiten gemacht werden müssen.

SALZBURG. Um Gerüchten vorzubeugen weist die Landesinnung der Fahrzeugtechniker darauf hin, dass die §57a-Begutachtung (Pickerlüberprüfung) in den Salzburger Kfz-Werkstätten nach wie vor durchgeführt wird und von den Fahrzeugbesitzern auch nicht unnötig verschoben werden soll.


Genügend Kapazitäten frei

„Die Salzburger Kfz-Werkstätten halten unter den geltenden Covid-19-Bestimmungen ihren Betrieb weiterhin aufrecht und sind für alle Wartungen und Reparaturen sowie die Pickerüberprüfung für ihre Kunden da. Auch die Ersatzteilversorgung ist derzeit problemlos gewährleistet“, betont der Innungsmeister der Salzburger Fahrzeugtechniker, Herbert Neuhauser. „Ich empfehle daher allen betroffenen Fahrzeugbesitzern mit der Werkstatt ihres Vertrauens ehestens einen Termin für die notwendige Fahrzeugüberprüfung zu vereinbaren. Wir haben genügend Kapazitäten in den Betrieben, um diese Aufträge abzuwickeln, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung handelt!“, betont der Innungsmeister.

Keine Strafen riskieren

Gerade in der aktuellen Corona-Zeit sind viele Menschen aus Sicherheitsgründen auf das eigene Kfz angewiesen. Auch Lieferdienste sind in dieser speziellen Situation besonders gefragt. „Für sie gelten sicherheitstechnisch besondere Vorgaben, denn bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen darf die Überprüfung laut Gesetz gar nicht überzogen werden. Bei einer Kontrolle durch die Polizei kommen so auf die Fahrzeugbesitzer empfindliche Strafen zu und im Falle eines Unfalles ist zu erwarten, dass auch die Versicherung aussteigt“, warnt Neuhauser.


Terminstau später

„Es gibt keinerlei Grund, Fristen zu verschieben oder zu erweitern. Unsere Kfz-Betriebe können unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen die Überprüfung der geltenden Pickerl-Fristen gewährleisten. Das ist nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit wichtig, sondern weil ein Überziehen in der Folge auch einen Reparaturstau in den Werkstätten zur Folge hätte“, resümiert Neuhauser.

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