Finanzsituation
SPÖ-Bürgermeister im Bezirk Freistadt fordern Klarheit

Die fünf SPÖ-Bürgermeister im Bezirk Freistadt auf einen Blick (von links): Gerhard Neunteufel (Sandl), Dietmar Stegfellner (Wartberg ob der Aist), Josef Lindner (Gutau), Christian Denkmaier (Neumarkt im Mühlkreis) und Christian Gratzl (Freistadt). | Foto: SPÖ Bezirk Freistadt
  • Die fünf SPÖ-Bürgermeister im Bezirk Freistadt auf einen Blick (von links): Gerhard Neunteufel (Sandl), Dietmar Stegfellner (Wartberg ob der Aist), Josef Lindner (Gutau), Christian Denkmaier (Neumarkt im Mühlkreis) und Christian Gratzl (Freistadt).
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BEZIRK FREISTADT. Wie hoch werden die Ertragsanteile für das Jahr 2024 sein? Auf diese Frage fordern die fünf SPÖ-Bürgermeister im Bezirk Freistadt – Gerhard Neunteufel (Sandl), Dietmar Stegfellner (Wartberg), Josef Lindner (Gutau), Christian Denkmaier (Neumarkt) und Christian Gratzl (Freistadt) – dringend eine klare Antwort. „Die derzeitigen Voraussetzungen sind für die Gemeinden existenzbedrohend“, warnen die fünf Bürgermeister. Sie versuchen gerade in ihren Gemeinden anhand der vorliegenden Zahlen – zusammen mit allen Fraktionen – vorläufige Budgets zu erstellen und drohende Budget-Defizite abzuwenden. Das ist jedoch schwierig, denn zu viele Einsparungsmaßnahmen würden auch einen großen Verlust an Lebensqualität und Attraktivität, beispielsweise bei öffentlichen Einrichtungen, Infrastruktur und Vereinen, bedeuten. Gebührenerhöhungen seitens der Gemeinden würden wiederum die ohnehin schon stark unter der Teuerung leidende Bevölkerung belasten. Gemeinsam ruft das Bürgermeister-Quintett alle politischen Kräfte zur konstruktiven Zusammenarbeit in dieser schwierigen Situation auf, denn "Streitereien kosten nur unnötige Energie und bringen uns nicht weiter". 

Gang in den Härteausgleich?

Viele Gemeinde drohen aktuell zu sogenannten Abgangs- oder Härteausgleichsgemeinden zu werden. Das heißt, dass die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, was wiederum eine verstärkte Abhängigkeit zur Folge hat, da der Abgang durch das Land Oberösterreich abgedeckt werden muss - dies aber nur unter Einhaltung entsprechender Vorgaben und Vorschriften. Den betroffenen Gemeinden bleibt also in der Folge kaum mehr ein eigener Gestaltungsspielraum.

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