Strenge Maßnahmen
Wegen anhaltender Trockenheit erlässt Grieskirchen Wassersparverordnung
- Die Wassersparverordnung ist ab sofort gültig.
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Die anhaltende Trockenperiode hinterlässt auch in Grieskirchen ihre Spuren. Weil die Grundwasserpegel kontinuierlich sinken und gleichzeitig der Verbrauch nach oben schnellt, zieht die Stadtgemeinde nun die Reißleine: Ab Freitag, 26. Juni 2026, tritt eine offizielle Wassersparverordnung in Kraft.
GRIESKIRCHEN. Die Maßnahmen sind für alle Bürger verbindlich und dienen dazu, die Trink-, Nutz- und Löschwasserversorgung langfristig zu sichern. Bürgermeisterin Maria Pachner (ÖVP) stellt klar:
„Mit den nun gesetzten Maßnahmen handeln wir vorsorglich und verantwortungsbewusst, um frühzeitig auf die außergewöhnliche Trockenheit zu reagieren. Unser Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen zu schonen und sicherzustellen, dass wir nicht zu einem späteren Zeitpunkt deutlich einschneidendere Maßnahmen ergreifen müssen.“
Was ab sofort verboten ist
Der Wasserverbrauch aus der öffentlichen Gemeindewasserversorgungsanlage ist ab sofort auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken. Bis auf Weiteres gilt ein striktes Verbot für:
- Poolbefüllungen: Das erstmalige Befüllen oder der Wassertausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz ist untersagt.
- Autowäschen: Das Reinigen von Fahrzeugen, Anhängern und Geräten auf privaten Liegenschaften ist verboten (gewerbliche Waschanlagen mit Wasserkreislauf sind ausgenommen).
- Rasenbewässerung: Das Betreiben von Rasensprengern und automatischen Bewässerungsanlagen für Zierrasenflächen ist nicht erlaubt.
- Reinigungsarbeiten: Das Abspritzen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen und Hofeinfahrten mit kostbarem Trinkwasser ist untersagt.
Reglementiertes Gießen im Nutzgarten
Das Bewässern von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und landwirtschaftlichen Kleinkulturen ist auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Hierbei gelten strenge Regeln: Es darf ausschließlich händisch mit Gießkanne oder Schlauch gegossen werden, und nur in den kühlen Nacht- und Morgenstunden zwischen 20 und 6 Uhr.
Ausnahmen und Kontrollen
Ausgenommen von der Verordnung sind lediglich unaufschiebbare Einsätze zur Abwendung von Gefahren für Mensch und Tier sowie zwingend notwendige Einsätze der Feuerwehr. Die Stadtgemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verordnung für alle bindend ist und Verstöße entsprechend geahndet werden.
- Die Stadtgemeinde wird die Situation laufend evualieren.
- Foto: PantherMedia / AllaSerebrina
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Die Situation wird von den Verantwortlichen laufend beobachtet. Sobald sich die Lage nachhaltig entspannt, wird die Verordnung wieder aufgehoben. Bis dahin appelliert die Stadt an den Zusammenhalt der Bevölkerung: Schon kleine Einsparungen in den Haushalten leisten einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung. Der genaue Wortlaut der Verordnung ist auf grieskirchen.at zu finden.
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