Sicherheit auf Schulwegen: Polizei im täglichen Einsatz

schulweg | Foto: Foto: Wenzel
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ChefInsp Herbert Ladner: Umfassende Sicherheit ist auch Erziehungssache

In Imst rücken Polizeibeamte kurz nach 7 Uhr aus, um Schulwege zu überwachen. Für ChefInsp Herbert Ladner ist Schulwegsicherheit eine umfassende pädagogische Aufgabe.

IMST (hwe). Das muss jeder Führerscheinbesitzer jederzeit wissen: Laut §29a der Straßenverkehrsordnung muss jeder Verkehrsteilnehmer Kindern das ungefährdete und ungehinderte Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Auf diesen Grundsatz baut auch der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant von Imst, ChefInsp Herbert Ladner, den Einsatz der Exekutive bei der Schulwegsicherung auf. Vom Verkehr stark frequentierte Schutzwege in Imst und im ganzen Bezirk werden von uniformierten Polizisten gesichert, um den Schülern ein unfallfreies Schuljahr zu gewährleisten.

Allein mit der Überwachung der Schulwege an 300 Tagen im Jahr ist es nicht getan: Wesentliche Voraussetzung, um Umfälle zu vermeiden und das Unfallrisiko zu minimieren, ist Verkehrserziehung. Das ist eine Daueraufgabe, unterstreicht Ladner, aber nicht nur für die Polizei, sondern auch für die Eltern und Lehrer.

Verkehrserziehung ist für Ladner jedoch keine Einzelmaßnahme, sondern ein ganzes Maßnahmenpaket. Dazu zählen Verkehrsunterricht in der Schule, das Präventionsprojekt Kinderpolizei (www.kinderpolizei.at), die Fahrradprüfung und vieles mehr.

Zur Sache
Sicherheit für Kinder im Auto

" Kinder unter 14 Jahre, die kleiner als 150 cm sind, müssen (auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgetattet sind) in einer ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Rückhalteeinrichtung befördert werden.

" Kinder unter 14 Jahre, die größer als 150 cm sind, müssen mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt sein.

" Die Kindersitzpflicht für Kinder unter 14 Jahre, die kleiner als 150 cm sind, gilt für alle Sitze im Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.

" Am Beifahrersitz dürfen Kinder unter 14 Jahre, die kleiner als 150 cm sind, nur im Kindersitz befördert werden. Für Kinder ab 135 cm darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt verwendet werden.

" Für die rechtlich korrekte Beförderung von Kindern ist der Lenker verantwortlich.

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