Raser im Visier der Gemeinden?

Künftig sollen auch Gemeindekörper Geschwindigkeitsmessungen auf den Gemeindestraßen durchführen können. | Foto: Krabichler
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IIMST (sz). Bereits seit Jahren fordert der Österreichische Gemeindebund, unterstützt durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit, kurz KFV, eine gesetzliche Grundlage für die automatische Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden.

Kürzlich wurde diesbezüglich ein Entwurf zu einer Novelle der Straßenverkehrsordnung eingebracht.

Gemeinden als Straßenhüter
In Zukunft soll es allen Gemeinden möglich sein Geschwindigkeitsmessungen selbst durchzuführen. Bisher konnte die Kontrolle von Geschwindigkeitbeschränkungen an jene Gemeinden übertragen werden, die über Gemeindewachkörper verfügen, wie beispielsweise in Imst. Gemeinden ohne Lokalpolizei konnten die Kontrollen bis dato nicht durchführen.

"Die Polizei arbeitet seit einigen Jahren mit unseren beiden Stadtpolizisten gut zusammen und ergänzen sich gegenseitig", meint Bürgermeister Stefan Weirather.

Auch Verkehrsreferent Bez.Insp. Herbert Ladner von der Polizei ist zufrieden: "Die Zusammenarbeit mit den Stadtpolizisten ist vorbildlich."

Gute Zusammenarbeit
Stadtpolizist Kurt Kirchmair: Wir führen vor allem bei "Hotspots" Geschwindigkeitsüberwachungen durch, also jene Stellen, wo besonders erhöhte Gefahr besteht. Die Überwachung von Seiten der Gemeinde betrifft aber lediglich Gemeindestraßen, während die Polizei zudem für Landesstraßen die Sicherheit zu gewährleisten hat."

Die neue Regelung soll es demnach auch Gemeinden ermöglichen ohne Gemeindewachkörper, die durch Verordnung der Landesregierung dazu ermächtigt wurden, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

Voraussetzung dieser Ermächtigung ist, so das KFV, dass die Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen durch die Gemeinde aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Auch Verkehrsreferent Ladner weißt auf diese Gefahr hin: "Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Kontrollen der Gefahrenminimierung dienlich sind und nicht zwecks entfremdet werden. Diese Voraussetzung muss in jedem Fall gewährleistet werden."

Handlungsbedarf
Dass dringender Handlungsbedarf besteht, um die Sicherheit auf Österreichs Straßen zu erhöhen, belegt auch die Verkehrsunfallstatistik. Demnach ereignen sich rund 35 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden auf Gemeindestraßen im Ortsgebiet. "Geschwindigkeitsbeschränkungen zählen zu jenen Vorschriften, die leider besonders häufig übertreten und oft als Kavaliersdelikte abgetan werden.

Viele Autofahrer sehen Tempolimits lediglich als Empfehlung und nicht als gesetzliche Verpflichtung an. Rund 80 Prozent aller Lenken halten sich im Ortsgebiet nicht an die vorgeschriebenen Begrenzungen", meint Othmar Thann, Direktor des KFV.

"Im Bezirk Imst sind es vor allem zweispurige Kraftfahrzeuge, die zu überhöhten Geschwindigkeiten neigen", so Ladner. Besonders auffallend ist, dass vor allem Jugendliche und Probeführerscheinbesitzer zu schnell unterwegs sind, wie der Bez.-Kdt.-Stv. Ladner feststellt.

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