Einigung in der Causa Pitztal
Skiweg darf wieder befahren werden

Der gesperrte Skiweg im Pitztal muss rückgebaut werden, eine Einigung mit der Behörde wurde getroffen. | Foto: Archiv
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St. LEONARD. Nach der letztwöchigen Einigung bzgl. des gesperrten Skiwegs im Pitztal liegen der BH Imst als zuständige Behörde nun die Rechtsmittelverzichte der Gemeinde St. Leonhard im Pitztal und des Landesumweltanwalts vor. Damit ist der Bewilligungsbescheid der BH Imst rechtskräftig. Somit kann der Skiweg ab sofort wieder verwendet werden. Der Projektwerber muss den Skiweg noch im Laufe des heurigen Jahres an der Kuppe auf die notwendige Breite zurückbauen, der 2018 abgebrochene Berggrat muss teilweise wiederaufgebaut werden. Der Skiweg muss weiters so abgeändert werden, dass das dortige Natura 2000-Gebiet nicht beansprucht wird. Der entsprechende Bescheid der BH Imst erfolgte innerhalb einer Woche in schriftlicher Form. Seitens der Behörde wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise einzuhalten ist: Projekte müssen immer vorab beantragt und im Anschluss behördlich verhandelt und genehmigt werden.

Der gesperrte Skiweg im Pitztal muss rückgebaut werden, eine Einigung mit der Behörde wurde getroffen. | Foto: Archiv
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