Privatanklage gegen Telfer Ex-Bürgermeister Opperer!

TELFS. Eine verbale Auseinandersetzung am 24. Jänner (ca. 19.30 Uhr) dieses Jahres im Lokal "Essbar" in Telfs hat ein gerichtliches Nachspiel: Ex-Bürgermeister und Ex-VP-Obmann Dr. Stephan Opperer soll die amtierende Gemeinderätin und Obfrau des Überprüfungsausschusses Angelika Mader (Liste PZT) verbal attackiert haben. Mader habe sich zu dem Zeitpunkt an der Bar des Lokales befunden, Opperer sei später dazu gekommen, hat sich auf der anderen Seite der Bar aufgehalten und dann Mader mit einem Schwall an beleidigenden Ausdrücken laut beschimpft, wie die Klägerin gegenüber BEZIRKSBLATT schildert. Laut Strafantrag soll Opperer die Worte "Schlampe" und "Drecksau" verwendet und Mader damit öffentlich beschimpft haben. An diese Wortwahl kann sich Opperer nicht erinnern, wie seine Kanzlei angibt (siehe unten). Zeugen wollten den verbalen Streit schlichten, später soll Opperer das Lokal dann verlassen haben. Für Opperer gilt die Unschuldsvermutung.

Opperer Rechtsvertreter gibt an, dass es richtig ist, dass sich der Privatangeklagte hiebei einer unberechtigten Diktion (Sprechweise, Anm. d. Red.) bedient hat. Mader erzählt gegenüber BEZIRKSBLATT, dass dies eine sehr unangenehme Situation war, sah die verbale Attacke als bedrohlich an. Opperer bediente sich hierbei einer aggressiven Tonart, so Mader, er beschimpfte sie minutenlang und lautstark und sagte auch, er spreche hier auch die Meinung von Kopp aus (Telfer Alt-Bgm., Anm.). Mehrere Gäste wurden Zeuge dieser Wortflut gegen Mader: "Ich selber habe dazu nichts geäußert, ich hatte richtig Angst!

Opperer kann - so gibt dessen Rechtsvertreter RA-Kanzlei Opperer-Schartner an - den genauen Inhalt der verbalen Auseinandersetzung nicht mehr nachvollziehen, inhaltlich sind die Ausführungen der Privatanklägerin zu den Äußerungen des Angeklagten allerdings außer Streit zu stellen. Opperer erklärt, dass die betreffenden Äußerungen unrichtig sind, er widerruft diese, wird sie auch in Hinkunft nicht mehr tätigen. Er habe sich für sein Verhalten aufrichtig bei Mader entschuldigt, das soll Opperer auch schriftlich bereits getan haben (am 25.1., sowie gegenüber auch dem Rechtsvertreter am 1.2.), wie die Angeklagtenpartei angibt. Selbst Opperers politischer "Ziehvater" und Alt-Bgm. Helmut Kopp, der nicht Zeuge vor Ort war, distanziert sich nachträglich von Opperers Verbalattacke und entschuldigt sich in einem Brief an GR Mader mit seiner persönlichen Unterschrift.

Opperers Rechtsvertretung will die Sache diversionell erledigen, ein entsprechender Antrag wurde gestellt, auch dass die Anklägerin auf die Ladung von Zeugen verzichten solle. Opperer erklärt sich bereit, einen Beitrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu leisten. Im Falle der Aburteilung soll ein mildes Urteil ausgesprochen werden.

Mader behauptet, die von ihr verlangte Entschuldigung habe in der Öffentlichkeit und auch persönlich nie statt gefunden. Im Strafantrag ist vom Vergehen der üblen Nachrede und das Vergehen der Beleidigung die Rede. Beantragt wird die Anberaumung einer Hauptverhandlung und die Vorladung des Beschuldigten Dr. Stephan Opperer und die Ladung von Zeugen.

Für Opperer gilt die Unschuldsvermutung.

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