Weihnachten, das Fest der Liebe – und der verbotenen Väter, wo führt dies hin?
Auch dieses Jahr werden viele Kinder das Weihnachtsfest nicht mit beiden Eltern feiern können. Davon betroffen sind natürlich nicht nur kirchliche Feiertage, sondern auch Geburtstage, der erste Schultag oder der Tag, an dem das Kind seine ersten Schritte macht, egal welcher Herkunft.
Bei rund 350.000 Trennungskindern in Österreich, sind jährlich weitere 15.000 minderjährige Kinder davon betroffen! Nach Verlust der Obsorge und dem meist verbunden Kontaktrecht, bleiben nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten der Betroffenen, wie Großeltern, Nachfolgefrauen und Vätern in Besuchscafes möglich. Nicht Obsorgeberechtigte sind keine Besucher, man bleibt Elternteil mit Verantwortung, dies ein Leben lang!
Auch bestätigt dies das Justizministerium, zur teuren Väterkarenz-Kampagne der Frauenministerin, mit den ergänzenden Worten: „Väter wollen auch Verantwortung tragen“. Immer mehr Jugendliche haben Anfragen an die Mutter, welche Möglichkeiten bestehen!
Die Folgen für die betroffenen Kinder sind mittlerweile relativ gut erforscht und ziehen gesamtgesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden in kaum zu beschreibenden Größenordnungen nach sich. Wenn Kinder ohne Väter aufwachsen, einem vielfach erhöhten Risiko von Drogenabhängigkeit, Kriminalität oder psychischen Erkrankungen ausgesetzt sind, so lässt sich der entstehende Schaden noch beziffern, die entstehende Beziehungsunfähigkeit und ihre Bedeutung für Familie in der nächsten Generation ist jedoch nur noch mit vorsichtigen Schätzungen absehbar. Die einseitige weibliche Erziehungsarbeit, wie in Kindergärten, Schulen und der Alleinerzieherinnen kommt auch in der PISA-Studie schön zum Ausdruck.
Das Recht des Kindes auf Mutter und Vater ist ein grundlegendes Recht, in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, auf eine menschliche Beziehung zu beiden Elternteilen. Österreich plant nach Jahrzehnten eine Aufnahme in die Bundesverfassung, in einer Light-Version mit 6 von 45 Punkten. Selbst Urteile des Europäischen Menschengerichtshofes werden mit Leichtfertigkeit durch den Obersten Gerichtshof umgangen und bestehende Regelungen der Gesetzgebung nicht angewandt. Dies stützt sich auf einem dreißigjährigen, antiquierten und etablierten Rechtsdenken, ohne Berücksichtigung der modernen Lebensformen. Die Verwendung der Kinder als Druckmittel, aus finanzieller Absicherung oder Rache, wird emanzipatorisch subventioniert, politisch einseitig unterstützt und das rechtlich verankerte Wohlverhaltensgebot negiert. Dazu werden nicht Obsorgeberechtigte weit unter das Existenzminimum, über Arbeitgeber exekutiert oder strafrechtlich gemahnt.
Aus diesen Gründen setzt sich die ehrenamtlich, unpolitisch tätige Familien- und Vätervereinigung www.vaterverbot.at, mit mehr als einem Drittel Frauenanteil und stetig Steigenden, sowie gerichtlicher und wirtschaftlicher Krise, für folgende Punkte ein:
• Gemeinsame Obsorge, unabhängig vom Familienstatus
• Zeitlich ausgeglichenes Maß für das Recht an Kindesbetreuung
• Wegfall des Aufenthalts- und Bestimmungsrechtes eines Elternteils
• Wirksame Maßnahmen gegen Kindesvorenthaltung
• Ein gerechtes, gleichberechtigtes Unterhaltsmodell
• Berücksichtigung von nicht Obsorgeberechtigten nach Trennungen in der bedarfsorientierten Mindestsicherung
Auch wenn sich die Liebe verabschiedet, Kinder lieben beide Elternteile!
Über den derzeitigen Stand ein TV-Beitrag auf You-Tube:
http://www.youtube.com/watch?v=XyuwvgVjnII
Frohe Weihnacht wünscht das
TEAM VATERVERBOT
Familien- und Vätervereinigung
Wien und Burgenland
Ing. Jürgen Baumgartner
http://www.vaterverbot.at
http://vereine.pannonische-rundschau.at/vaterverbo...
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