Altstadt-Baustelle
50 Fragen an Georg Willi

Die Altstadt-Baustelle sorgt weiter für Diskussionen. | Foto: pixabay
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INNSBRUCK. Vor Ostern hat die Stadtregierung beschlossen, die Baustelle in der Innsbruck Altstadt, bei der dringend nötige Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen, vorzuziehen und bereits im Juni mit den Arbeiten zu beginnen. Gerald Depaoli hat dazu 50 Fragen an Georg Willi gerichtet.

Anfrage

„Das Gerechte Innsbruck stellt Bürgermeister Georg Willi nach vielen E-Mails und Anrufen von besorgten Altstadtlern über die Osterfeiertage 50 brennende Fragen, die hoffentlich Licht in die intransparenten Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt bringen sollen! Die Altstadler Anwohner und Wirtschaftstreibenden haben ein Anrecht darauf zu wissen, was Sache ist! Es geht um deren Zukunft!“ meint Gerald Depaoli in seiner Aussendung. „Von der vor der Wahl von Georg Willi so groß angekündigten und versprochenen Transparenz, im Falle, dass er Bürgermeister wird, ist nichts mehr bis noch weniger übrig geblieben, und weder die Altstadtler noch die Wirtschaftstreibenden in der Altstadt wissen nicht, wie es mit der Baustelle in der Altstadt weitergehen soll. Wirtschaftstreibende der Altstadt befürchten mit der Vorverlegung der Baustelle nach der Corona-Krise sogar den endgültigen wirtschaftlichen Todesstoß, zumal zu befürchten ist, dass die „letzten“ Touristen, Gäste und Kunden aus der Altstadt mit städtischen Baggern und Baulärm vertrieben werden sollen!“, ärgert sich Gemeinderat Depaoli.

50 Fragen

Lt. eigener Aussendung vom 10. April 2020 (Innsbruck informiert) hat sich die Innsbrucker Stadtregierung nach wortwörtlich zwei Videokonferenzen (???) gestern und heute einhellig für den raschen Baustart in der Altstadt ausgesprochen. Ab Juni 2020 sollen bis zum Sommer 2021 schrittweise die Leitungen in der Altstadt erneuert wer-den, vor allem die teilweise über 100 Jahre alten Trinkwasserleitungen. Die Maßnahme wird von der Innsbrucker Stadtregierung zusätzlich damit medial gerechtfertigt, dass man sinngemäß mit Hauseigentümern, Unternehmern und Mietern in der Altstadt die Vorverlegung diskutiert habe, und man auf ein dementsprechend positives Feedback zurückgreifen könne. Diesen Aussagen stehen medial kolportierten Meinungen von Unternehmern der Altstadt und der Wirtschaftskammer (der Interessenvertretung) entgegen, welche unisono eine Vorverlegung der Baustelle kritisch betrachten, sodass man annehmen muss, dass deren Expertenmeinungen für die Innsbrucker Stadtregierung in der politischen Entscheidungsfindung zum wiederholten Male nicht berücksichtigt werden. Ebenso ist es demokratiepolitisch höchst bedenklich, dass der Innsbrucker Gemeinderat in seiner Gesamtheit keinerlei Einfluss auf die Entscheidung bzgl. Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt hatte, hingegen einzelne Unternehmer, Hauseigentümer und Mieter, die lt. den Recherchen des Gerechten Innsbruck eine absolute Minderheit diesbezüglich in der Altstadt darstellen, schon.
Letztendlich stellt sich auch die Frage, wie es sein kann, dass eine derartige politische Entscheidung mit derart schwerwiegenden Folgen für die Stadt Innsbruck innerhalb weniger Tage erfolgen konnte, zumal besonders Anträge der Opposition mit wesentlich geringeren Forderungen und Ideen oftmals über Monate hinweg in diversen Arbeitsgruppen landen, und politische Entscheidungen der Stadtregierung bzw. des Stadtsenates dauern bzw. immer noch ausständig sind. Schlussbemerkung: Die Fragen wurden so formuliert, dass deren Beantwortung durch den Bürgermeister bzw. Mitglieder der Innsbrucker Stadtregierung persönlich erfolgen kann, und somit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtmagistrates aufgrund des COVI19 Notbetriebes (zum Zeitpunkt der Eingabe) nicht für selbige zwingend notwendig sind. Man geht davon aus, dass die benötigten Unterlagen den Mitgliedern der Stadtregierung vorliegen.
 
1. Wann, und von wem wurde der Antrag an die Innsbrucker Stadtregierung bzw. dem Innsbrucker Stadtsenat gestellt - die Baustelle in der Altstadt – vorzuverlegen bzw. auf welchem Weg erfolgte die Antragsstellung?
2. Wann wurde von der Innsbrucker Stadtregierung bzw. dem Innsbrucker Stadtsenat konkret beschlossen, dass die Baustelle in der Altstadt vorverlegt wird, und welche Personen konkret nahmen an den Videokonferenzen der Stadtregierung teil bzw. wurden die Videokonferenzen protokolliert? (Stichwort: Nicht protokollierte Montagsrunden beim Neubau der Patscherkofelbahn !!!)
3. Mit welcher Begründung erfolgte dieser Beschluss, und wie sieht das Abstimmungsergebnis im Detail aus? (Bitte um Nennung per Name pro und contra)?
4. Ist es richtig, dass nur die Wasserleitungen saniert werden, und deshalb die Baustelle medial „nur“ ein Jahr dauert bzw. weitere Baumaßnahmen in den folgenden Jahren durchgeführt werden?
5. Welche Unternehmen wurden mit der Sanierung der Wasserleitungen etc. in der Altstadt beauftragt? (Bitte um Aufstellung intern und extern)
6. Wann fanden die Gespräche mit den ausführenden Unternehmen, die an der Baustelle in der Altstadt beteiligt sind, statt, und wann erfolgten die Änderungen in den jeweiligen Verträgen (Auftragsvergaben) zumal sich die terminliche Auftragserledigung ja wesentlich verändert hat?
7. Mit welchen Unternehmen, die an der Baustelle in der Altstadt beteiligt sind, wurden diesbezügliche Gespräche mit folglich notwendigen Vertragsänderungen geführt, und zu welchem Zeitpunkt (Datum) sollte lt. Beschluss der Innsbrucker Stadtregierung per Videokonferenzen der Baustart erfolgen?
8. Wer hat die neuen Verträge unterschrieben, und von wem wurden selbige auf deren Rechtmäßigkeit überprüft?
9. Können der Bürgermeister der Stadt Innsbruck bzw. die einzelnen Mit-glieder der Innsbrucker Stadtregierung (Anwesende bei den Videokonferenzen) ausschließen, dass eine Vorverlegung der Baustelle in der Alt-stadt mit keinen zusätzlichen Kosten für die Stadt Innsbruck und ihren Beteiligungen verbunden sind?
10. Wenn ja, mit welcher Begründung?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Wann und von wem wurden mit welchen Hauseigentümern, Mietern und Unternehmern in der Altstadt Gespräche bzgl. der Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt geführt?
13. Aufgrund welchen Informationsstandes haben die medial kolportierten Hauseigentümer, Mieter und Unternehmer sich positiv für die Vorverlegung der Baustelle ausgesprochen, zumal noch kein konkreter Durchführungsplan etc. vorliegt, ebenso wie natürlich auch ein dementsprechendes Werbekonzept für die Zeit der Baustelle für Altstadt noch nicht vor-liegt bzw. vorliegen kann?
14. Warum können offensichtlich einzelne Personen in der Altstadt mit en-scheiden bzw. positiv auf die politische Entscheidungsfindung der Innsbrucker Stadtregierung einwirken, sodass die Baustelle in der Altstadt vorverlegt wird?
15. Nach welchen Kriterien wurden diese Personen ausgesucht?
16. Von wem wurden diese Personen ausgesucht?
17. Warum wurde stattdessen der Gemeinderat der Stadt Innsbruck in seiner Gesamtheit in die diesbezügliche Entscheidungsfindung nicht mit eingebunden? (Anmerkung: Zumindest eine schriftliche Stellungnahme der Gemeinderätinnen wäre möglich gewesen!)
18. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann die Innsbrucker Stadtregierung die Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt alleine bestimmen, ohne jegliche Diskussion, Abstimmung des Innsbrucker Gemeinderates?
19. Ist es richtig, dass die derzeitige Rechtslage aufgrund der COVID19 Pandemie eine alleinige Entscheidung des Bürgermeisters diesbezüglich per Notrecht nicht ermöglicht?
20. Was passiert jetzt mit dem Bürgerbeteilungsprozess für die Baustelle in der Altstadt?
21. Wie hoch sind die entstandenen Kosten für den Bürgerbeteiligungsprozess für die Baustelle in der Altstadt?
22. Welche Abteilungen bzw. Amtsleiter des Stadtmagistrates der Stadt Innsbruck waren in die politische Entscheidungsfindung der Innsbrucker Stadtregierung - die Baustelle in der Innsbrucker Altstadt vorzuverlegen - eingebunden?
23. Warum verlegt man die Baustelle in der Altstadt - im Gegenzug zu der von Wirtschaftsstadträtin Mag.a Oppitz-Plörer geforderten Vorverlegung der Sanierung der Pisten am Flughafen - vor, obwohl auch besonders in der Altstadt sich viele Unternehmer keine weiteren Umsatzeinbußen 2020 leisten können?
24. Ist es richtig, dass nach der Sanierung der Wasserleitungen, wie von ihnen persönlich beim Start des Bürgerbeteiligungsprozesses selbst argumentiert, die Straßen wieder versicherungstechnisch zugegraben und erst dann von weiteren Unternehmen, welche für die Verlegung von Glasfaserkabeln etc. zuständig sind, wieder aufgegraben werden müssen?
25. Ist es richtig, dass das kolportierte Ende der Baustelle 2021 nur die Sanierung der Wasserleitungen durch die IKB betrifft, und mit einer Großbaustelle in der Altstadt 2022 und 2023 weiterhin zu rechnen ist?
26. Wenn nein, warum wurde die Baustelle ursprünglich für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren geplant?
27. Ist es richtig, dass eine Baustelle es gegebenenfalls Passanten in der Alt-stadt schwieriger macht aufgrund COVID2019 voneinander Abstand zu halten?
28. Wenn nein, warum nicht?
29. Wenn ja, warum wird die Baustelle trotzdem vorverlegt?
30. Baustellen in diesem Ausmaß bedeuten immer Umsatzeinbußen für die Wirtschaftstreibenden. Warum wird trotzdem die Baustelle vorverlegt, zumal selbige bei höherer Kundenfrequenz für die Wirtschaftstreibenden in der Innsbrucker Altstadt zu einem späteren Zeitpunkt leichter verkraftbar wäre?
31. Bleiben Sie bei ihrer Aussage (Start des Bürgerbeteiligungsprozesses in der WK 2019), dass es keine Ausfallzahlungen, Entschädigungszahlen etc. für die Wirtschaftstreibenden in der Altstadt aufgrund der Baustelle geben wird?
32. Wenn ja, mit welcher Begründung?
33. Liegen dem Bürgermeister wirtschaftliche Expertisen vor, die belegen, dass eine Vorverlegung der Baustelle nach der Corona-Krise sich positiv für die Wirtschaftstreibenden in der Altstadt auswirken wird?
34. Macht es aus Ihrer persönlichen Einschätzung bzw. der Einschätzung der Innsbrucker Stadtregierung tatsächlich wirtschaftlich Sinn in der touristischen Sommersaison 2020 - in welcher die Wirtschaftstreibenden in der Altstadt speziell von Touristen aus dem Inland angewiesen sind - ein Bau-stelle in diesem Ausmaß vorzuverlegen, um somit die „letzten“ Touristen, Gäste und Kunden aus der Altstadt möglicherweise zu vertreiben ?
35. Sollte die Großbaustelle tatsächlich vorverlegt werden, welche Maß-nahmen werden getroffen, um die Bauarbeiter vor einer Ansteckung durch COVID19 zu schützen?
36. Müssen andere Baustellen bzw. geplanten Baustellen der IKB für das Jahr 2020 aufgrund der Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt gestoppt bzw. zeitlich verlegt werden?
37. Wenn ja, um welche konkreten Baustellen handelt es sich?
38. Welche konkreten Pläne, Unterlagen, Verträge, Zusagen von Unternehmen, dass eine Vorverlegung der Baustelle möglich ist, lagen der Innsbrucker Stadtregierung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung einzeln dies-bezüglich vor?
39. Welche Verkehrskonzept für die Altstadt in Absprache u.a. mit der Polizei wurde seitens der zuständigen Vizebürgermeisterin Mag.a Ursula Schwarzl dem Bürgermeister per Beschlussfassung (Vorverlegung der Baustelle) durch die Innsbrucker Stadtregierung vorgelegt, und wann hat man seitens der zuständigen Behörden begonnen das diesbezügliche Verkehrskonzept zu erarbeiten?
40. Welches Werbekonzept, dass das Ziel haben soll die Wirtschaftstreiben-den in der Altstadt während der Baustelle zu unterstützen, lag der Innsbrucker Stadtregierung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung für die Vor-verlegung der Baustelle vor?
41. Von wem wurde das Werbekonzept erarbeitet, und wann starten die dementsprechenden Werbemaßnahmen? (Datum)
42. Gibt es Ersatzgeschäftslokale für Wirtschaftstreibende in der Altstadt, wie ursprünglich seitens Mitglieder der Innsbrucker Stadtregierung an-gedacht?
43. Wenn ja, um welche Ersatzgeschäftslokale handelt es sich, und wo wer-den selbige angesiedelt?
44. Warum ignoriert die Innsbrucker Stadtregierung - genauso wie bei der Einführung von Kurzparkzonen - die Bedenken der Wirtschaftskammer?
45. Liegt bzgl. der Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt eine Beschluss-fassung des Vorstandes der IKB bzw. der Mitglieder des Aufsichtsrates der IKB vor, welcher in die Entscheidungsfindung der Innsbrucker Stadt-regierung einfloss?
46. Wenn ja, wann wurden die jeweiligen Beschlüsse der jeweiligen Gremien protokolliert bzw. gefasst, und wer zeichnet persönlich dafür verantwortlich?
47. Gibt es eine diesbezügliche Entscheidungsfindung der Eigentümervertreter Landeshauptmann Günther Platter und Bürgermeister Georg Willi, welche zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Innsbrucker Stadtregierung vorlag? (Gesellschafter: Landeshauptstadt Innsbruck: 50% plus eine Aktie, TIWAG - Tiroler Wasserkraft Aktiengesellschaft: 50% minus eine Aktie )
48. Wenn ja, wann fand diese protokollierte Entscheidungsfindung aufgrund welcher Bestimmungen des AktG (Aktiengesetz) statt?
49. Wer trägt für die Koordinierung der Baustelle inklusive sämtlicher Begleitmaßnahmen und Begleitfolgen für die ausführenden Unternehmen, aber auch für die betroffenen Wirtschaftstreibenden und Anrainer in der Altstadt, die persönliche und politische Verantwortung?
50. Ist der Beschluss der Innsbrucker Stadtregierung die Baustelle in der Altstadt vorzuverlegen, zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage per E-Mail am Ostermontag, den 13. April 2020 - endgültig?

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