Beschränkung des LKW-Verkehrs am 02.06.2016

Am 2. Juni 2016 kommt es für LKWs zu einem Fahrverbot Richtung Italien. | Foto: Fotalia/Martina Berg
  • Am 2. Juni 2016 kommt es für LKWs zu einem Fahrverbot Richtung Italien.
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TIROL. Am 02. Juni kommt es zu einem Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Fahrverbot für LKWs am 02.06.

Am 02. Juni gilt ein Fahrverbot für LKWs für alle Fahrten, deren Ziel in Italien liegt oder nur über Italien erreicht werden kann. Der Grund liegt an einem LKW-Fahrverbot in Italien. Das Fahrverbot gilt auf folgenden Strecken: <ul style="margin-left: 20px; list-style-position: outside">

  • Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst
  • Brennerautobahn A 13 Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze
  • </ul>
    Alle sonstigen Fahrverbote wie Nachtfahrverbot, sektorale Fahrverbote bleiben unabhängig von diesem Sonderfahrverbot bestehen.

    Ausnahmen vom Fahrverbot

    <ul style="margin-left: 20px; list-style-position: outside">

  • Vom Fahrverbot ausgenommen sind bestimmte Lebensmittellieferungen, Abschleppdienste, Einsatzfahrzeuge, Hilfstransporte.
  • Frachtbriefe und Ladelisten müssen mitgeführt werden.
  • Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße.
  • Fahrten, die vom bestehenden Fahrverbot in Italien ausgenommen sind.
  • Bei Fahrten, deren Lenker am eigenen Wohnsitz in Tirol das Ende des Fahrverbots abwarten.
  • </ul>
    Es empfiehlt sich die Inntal-Brennerstrecke großräumig zu umfahren, bzw. vor der Einfahrt nach Österreich geeignete Parkplätze anzufahren. LKWs, die nicht unter die Ausnahmebestimmungen fallen, werden an der Einreise nach Österreich gehindert.

    Aufgrund des LKW-Sonderfahrverbots kommt es am Freitag, 03.06, ab 5:00 zu einem erhöhten LKW-Verkehr.

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