Beschränkung des LKW-Verkehrs am 02.06.2016
Aufgrund des Fahrverbots für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge in Italien am 02.06.2016 kommt es auf Tirols Straßen zu einem teilweisen Fahrverbot für LKWs.
TIROL. Am 02. Juni kommt es zu einem Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.
Fahrverbot für LKWs am 02.06.
Am 02. Juni gilt ein Fahrverbot für LKWs für alle Fahrten, deren Ziel in Italien liegt oder nur über Italien erreicht werden kann. Der Grund liegt an einem LKW-Fahrverbot in Italien. Das Fahrverbot gilt auf folgenden Strecken: <ul style="margin-left: 20px; list-style-position: outside">
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Alle sonstigen Fahrverbote wie Nachtfahrverbot, sektorale Fahrverbote bleiben unabhängig von diesem Sonderfahrverbot bestehen.
Ausnahmen vom Fahrverbot
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Es empfiehlt sich die Inntal-Brennerstrecke großräumig zu umfahren, bzw. vor der Einfahrt nach Österreich geeignete Parkplätze anzufahren. LKWs, die nicht unter die Ausnahmebestimmungen fallen, werden an der Einreise nach Österreich gehindert.
Aufgrund des LKW-Sonderfahrverbots kommt es am Freitag, 03.06, ab 5:00 zu einem erhöhten LKW-Verkehr.
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