Betteln: Rechte in sechs Sprachen

Das Heft wird auf der Straße von Streetworkern verteilt. Auch Passanten klärt es auf.
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  • hochgeladen von Agnes Czingulszki (acz)

(acz). Am 26. Juni wurde eine kleine Broschüre mit dem Titel "Betteln ist erlaubt" in Innsbruck vorgestellt. Das Heft beinhaltet Rechte, Informationen und Regelungen für BettlerInnen in sechs Sprachen (Deutsch, Rumänisch, Ungarisch, Bulgarisch, Slowenisch und Englisch). Auf 42 Seiten werden u.a. Informationen zu Geldstrafen für aggressives Betteln oder die Rechte gegenüber der Polizei beschrieben. Lisa Gensluckner von der Initiative Minderheiten: "Es gibt Vorreiter in Wien und Salzburg für ähnliche Broschüren. Unsere ist jedoch viel knapper und will Bettler nicht belehren, wie sie sich benehmen sollten, sondern sie über ihre Rechte aufklären."

Auch für Passanten
Die Broschüre ist auch für das Informieren der Passanten gedacht. "Wenn ein Bettler bei einer Polizeikontrolle um Hilfe bittet, darf man sich auch als Außensteher einmischen", klärt z.B. Elisabeth Hussl von der Bettellobby Tirol auf. Verteilt werden die Hefte von Streetworkern bei ihren täglichen Runden in der Stadt und auch in Vereinslokale wird es aufgelegt. Die rechtliche Ebene wurde von dem auf Grundrechtsfragen spezialisiertem Grazer Rechtsanwalt Ronald Frühwirth ausgearbeitet, der ein mögliches sektorales Bettelverbot für verfassungswidrig hält: "Das wäre nur dann möglich, wenn es durch das Betteln zum öffentlichen Missstand kommen würde. Bei durchschnittlich 14 Bettlern in der Innsbrucker Innenstadt kann davon jedoch nicht ausgegangen werden." Der Druck der Broschüre wurde vom Land Tirol finanziert, Unterstützung kam von der Bettellobby Tirol, dem Verein für Obdachlose, der Initiative Mindeheiten Tirol und dem Radio Freirad.

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