Bewilligungsverfahren für Rollstühle verbessert

TGKK Direktor Dr. Arno Melitopulos & Marianne Hengl:
Gemeinsam bewegen wir "die behinderte Welt" und freuen uns über jeden Erfolg. | Foto: RollOn Austria
  • TGKK Direktor Dr. Arno Melitopulos & Marianne Hengl:
    Gemeinsam bewegen wir "die behinderte Welt" und freuen uns über jeden Erfolg.
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TIROL. Eine Initiative von RollOn Austria und der Tiroler Gebietskrankenkasse erreichte eine Satzungsänderung bei den Bewilligungsverfahren und bei der Kostenübernahme für Rollstühle.

Verbesserung und mehr Transparenz

Durch die Satzungsänderung werden künftig die Prozesse verbessert, transparenter und kundenfreundlicher. Gleichzeitig wurden die Zuschüsse für die Rollstühle und die entsprechenden Reparaturen um ein vielfaches erhöht.
Für die Betroffenen werden dadurch bürokratische Wege vereinfacht. Gleichzeitig bringt die Satzungsänderung auch mehr Gerechtigkeit in die Versorgung.

Die Neuerungen bei den Zuschüssen im Detail

Somit gilt ab sofort, dass sich der satzungsmäßige Zuschuss für die Anschaffung von Rollstühlen für Personen, die nicht unter den Titel med. Rehabilitation fallen, vom 3-fachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage auf das 20-fache erhöht. (Der Zuschuss beträgt derzeit € 498,00 und ab Kundmachung € 3.320,00)! Korrespondierend wird auch der Zuschuss für Reparaturen von Rollstühlen vom 3-fachen auf das 8-fache angehoben. Der Zuschuss bei Reparaturen beträgt somit ab Kundmachung € 1.328,00!

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