Bewilligungsverfahren für Rollstühle verbessert
Eine Satzungsänderung verbessert die Bewilligungsverfahren und die Kostenübernahme für Rollstühle.
TIROL. Eine Initiative von RollOn Austria und der Tiroler Gebietskrankenkasse erreichte eine Satzungsänderung bei den Bewilligungsverfahren und bei der Kostenübernahme für Rollstühle.
Verbesserung und mehr Transparenz
Durch die Satzungsänderung werden künftig die Prozesse verbessert, transparenter und kundenfreundlicher. Gleichzeitig wurden die Zuschüsse für die Rollstühle und die entsprechenden Reparaturen um ein vielfaches erhöht.
Für die Betroffenen werden dadurch bürokratische Wege vereinfacht. Gleichzeitig bringt die Satzungsänderung auch mehr Gerechtigkeit in die Versorgung.
Die Neuerungen bei den Zuschüssen im Detail
Somit gilt ab sofort, dass sich der satzungsmäßige Zuschuss für die Anschaffung von Rollstühlen für Personen, die nicht unter den Titel med. Rehabilitation fallen, vom 3-fachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage auf das 20-fache erhöht. (Der Zuschuss beträgt derzeit € 498,00 und ab Kundmachung € 3.320,00)! Korrespondierend wird auch der Zuschuss für Reparaturen von Rollstühlen vom 3-fachen auf das 8-fache angehoben. Der Zuschuss bei Reparaturen beträgt somit ab Kundmachung € 1.328,00!
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