Rossau
Dauerparkplatz-Problem durch gebührenfreie Kurzparkzone lösbar

- Eine Kurzparkzone als Lösung der Dauerparkplatzproblematik in der Rossau.
- Foto: BezirksBlätter Innsbruck
- hochgeladen von Georg Herrmann
Unter dem Titel „Standortoffensive Rossau“ geht zum Projektauftakt das 1. Standortforum im Mehrzwecksaal O-Dorf ein. Ein wichtiger Themenbereich ist die Dauerparkplatz-Situation. Eine Lösung wäre eine gebührenfreie Kurzparkzone von z. B. 7 bis 20 Uhr mit einer Höchstparkdauer von 180 Minuten .
INNSBRUCK. Im Oktober-Gemeinderat 2021 hat GR Mariella Lutz (ÖVP) einen Prüfantrag eingebracht. Der Amtsbericht dazu zeigt keine rasche Lösung der Situation. Ein GR-Antrag der FPÖ für eine Lösung der Probleme für Lieferanten und Handwerker mit einer kostenlosen Firmenparkscheibe wurde in der Juni-Sitzung an den Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zu gewiesen. StR Uschi Schwarzl plädierte für Ablehnung des Antrages. Christian Huber, FW-Tirol hat gemeinsam mit der FPÖ die Idee für die Parkscheibe entwickelt. Damit sollen Unternehmen für ihreFirmenfahrzeuge Parkscheibe mit einer Dauer von 60 Minuten erhalten. Die Ausgabe soll durch das Magistrat auf die jeweiligen Kennzeichen der Firmenlieferfahrzeuge erfolgen.
So soll die Rossau zukunftsfit gemacht werden, BezirksBlätter Innsbruck Artikel
GR-Antrag
In der Sitzung des Gemeinderates am 13.10.2021 hat GR Mariella Lutz einen Prüfantrag eingebracht: "Die zuständigen Fachdienststellen werden beauftragt zu prüfen, ob in den Innsbrucker Industrie- und Gewerbegebieten das Parken ohne entsprechende Berechtigung Montag bis Freitag von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr verboten werden kann. Das Parken in diesen Industrie- und Gewerbegebieten soll in der Nacht nur mit einer kostenfreien Sonderparkkarte möglich sein. Es soll geprüft werden ob die Ausgabe der Sonderparkkarte alternativ zum Stadtmagistrat auch über die Wirtschaftskammer (WKO) Tirol erfolgen kann. Die Sonderparkkarte soll allen MitarbeiterInnen (vor allem denjenigen in den Schichtbetrieben) sowie den ansässigen UnternehmerInnen kostenlos zur Verfügung stehen. Die Überwachung soll über die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt Innsbruck [erfolgen]."
Amtsbericht
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.11.2021 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 25.01.2022 informieren die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht sowie Verkehrs- und Umweltmanagement, dass vorab noch offene Fragen zu klären sind, um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen:
• Welche Bereiche des Stadtgebietes von Innsbruck sind Gewerbe- und Industriegebiete?
• Wie viele Betriebe gibt es in den Gewerbe- und Industriegebieten?
• Wie hoch ist die Zahl der MitarbeiterInnen in diesen Betrieben, die mit dem Auto zur Arbeit
fahren (müssen)?
• Wie viele ArbeitnehmerInnen sind von einer Schichtbetriebsregelung betroffen?
• Wie viele Stellplätze stehen auf Privatgrund der jeweiligen Betriebe zur Verfügung bzw.
wie viele von Schichtarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen müssen ihr Fahrzeug auf öffentlichem Gut abstellen?
• Wie viele und welche Lokale haben in den Gewerbe- und Industriegebieten in den Nachtstunden geöffnet und ist bekannt, wo deren BesucherInnen parken?

- Eine Kurzparkzone als Lösung der Dauerparkplatzproblematik in der Rossau.
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Zonenregelung
Für das größte Gewerbe- und Industriegebiet in der Stadt Innsbruck, die Rossau, würde sich eine Zonenregelung anbieten. Lediglich beim Einfahren in die Zone wäre eine Beschilderung notwendig. Damit lässt sich eine Schilderflut in den Straßen vermeiden, da die Verkehrsbeschränkungen nicht für jeden Straßenabschnitt einzeln kundgemacht werden müssten. Ein nächtliches Parkverbot ist grundsätzlich erlaubt, sofern die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind und das vorgeschriebene Ermittlungs- und Anhörungsverfahren positiv ausfällt.
Durch eine dem Antrag entsprechende Regelung würden sich jedenfalls folgende Konsequenzen ergeben:
• keine Stellplätze mehr für DauerparkerInnen und NachtgastrobesucherInnen
• keine Einnahmen für die Stadtgemeinde Innsbruck
• Erfordernis der Überwachung in den Nachtstunden
• Schwierigkeit, Kriterien für den Erhalt der Sonderparkscheibe (Nachweis des Schichtbetriebes, Nachweis über aufrechtes Arbeitsverhältnis etc.) vollumfänglich festzulegen
• Verhinderung der Weitergabe bzw. missbräuchliche Verwendung der Sonderparkscheibe
praktisch nicht mach- bzw. kontrollierbar
Gesetzlich nicht gedeckt
Ein Parkverbot, das nicht der Vermeidung einer Verkehrsbehinderung, sondern lediglich der Erleichterung der geschäftlichen Tätigkeit einzelner Personen oder Unternehmungen oder ihrer Bequemlichkeit dient, ist im Gesetz nicht gedeckt. Eine derartige Verordnung würde dem Gleichheitsgebot widersprechen. Das individuelle "Ärgernis" von DauerparkerInnen oder negative Auswirkungen auf KundInnenströme bilden nicht von vornherein die Grundlage einer verkehrstechnischen Notwendigkeit, um die Erlassung eines Parkverbotes per Verordnung rechtfertigen zu können.
Sonderparkscheibe
Die Ausgabe einer allfälligen Sonderparkscheibe durch die WKO schließen die städtischen Fachämter aus. Die Verkehrsregelungen werden behördlich verfügt und kontrolliert, daher kann die Frage, wer eine Sonderparkscheibe erhält oder nicht, auch nur durch die Behörde erfolgen.
Kurzparkzone
Um Dauerparken zu verhindern, schlagen die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht sowie Verkehrs- und Umweltmanagement, eine gebührenfreie Kurzparkzone von z. B. 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit einer Höchstparkdauer von 180 Minuten vor. Bei einer derartigen gebührenfreien Kurzparkzone untertags kann in den Nachtstunden ohne zeitliche Begrenzung geparkt werden. Ein Dauerparken ist dennoch nicht möglich und die Überwachung müsste nur tagsüber stattfinden. Eine solche Regelung entspräche jedenfalls dem Gleichheitsgrundsatz.
Standortoffensive
Da derzeit der Prozess "Standortoffensive Rossau" läuft, fügt die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der Stellungnahme noch hinzu, dass das Thema Verkehr/Mobilität und somit auch indirekt das Thema Parken in der Ausschreibung aufgegriffen wurde. Den BieterInnen wurden Unterlagen zur Verfügung gestellt, in denen deutlich auf die verkehrliche Problematik hingewiesen wurde. Das Thema des ruhenden Verkehrs bzw. die Verkehrsproblematik bilden sich deutlich in den Angeboten ab und werden integrativ im Gesamtprozess Rossau mit behandelt.


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