Impftag im April
Den Masern den Garaus machen

Informieren, Impfpass kontrollieren und impfen lassen – am 24.04. von 16 bis 19 Uhr im Stadtmagistrat und der BH Innsbruck | Foto: Schabauer
  • Informieren, Impfpass kontrollieren und impfen lassen – am 24.04. von 16 bis 19 Uhr im Stadtmagistrat und der BH Innsbruck
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Am 24.04. findet ein Impftag statt. Der Stadtmagistrat und die BH Innsbruck sind Teil der Aktion. 

Geimpft wird gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) – von 16 bis 19 Uhr, kostenlos. Es ist auch möglich, sich nur zu informieren und den Impfpass kontrollieren zu lassen.

Vom Land Tirol forciert

Dank einer Bundesaktion wird die Masern-Impfung seit 2014 gratis für alle Altersgruppen angeboten. Der Stadtmagistrat bietet diese Impfung jeden Wochentag – außer Mittwoch – vormittags an (Anmeldung bis 11 Uhr). Ziel ist es, diese hochansteckende Krankheit auszurotten. Um verstärkt Aufmerksamkeit auf die MMR-Impfung zu lenken, wird die Impfaktion am 24.04. vom Land zusätzlich forciert.

Hochansteckende Krankheit

Masern werden durch Tröpfcheninfektion übertragen, also beispielsweise durch Sprechen, Husten und Niesen. Der Erregervirus kann in der Luft bis zu zwei Stunden überleben. 98 von 100 Personen, die mit dem Virus in Kontakt kommen und nicht immun sind, erkranken. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit beträgt in etwa acht bis zwölf Tage. Daher werden Personen, vor allem Kinder, die Kontakt mit Infizierten hatten, von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kindergärten und Schulen, ausgeschlossen.

Verlauf und Auswirkungen

Die Krankheit äußert sich durch Fieber, Schnupfen, Husten, Bindehautentzündung und den charakteristischen Masernausschlag. Das Immunsystem wird durch eine Maserninfektion nachhaltig geschwächt, sodass der Körper anfällig für andere Krankheiten wird, wie Lungen-, Gehirn- oder Ohrenentzündung. „Auch nach Abheilen der Symptome verursachen Masern eine mehrere Jahre andauernde Schwächung des Immunsystems“, erklärt Amtsarzt des Stadtmagistrates Dr. Hans-Peter Rammer. „Besonders gefährlich ist eine Ansteckung im Säuglingsalter, die Komplikationsrate ist da sehr hoch.“ Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit beträgt die Komplikationsrate bei einer Masernerkrankung 20 %: Das heißt, die Maserninfektion kann andere Erkrankungen begünstigen und in weiterer Folge auch den Tod herbeiführen. „Die Kosten-Nutzen-Rechnung ist bei der Masern-Impfung ganz einfach. Die Impfung wird kostenlos angeboten und schützt nachhaltig vor einer hochansteckenden Erkrankung. Zudem ist die MMR-Impfung eine sehr verträgliche.“ Laut Dr. Rammer macht eine Impfpflicht bei Masern durchaus Sinn.

Zu spät geimpft

Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt: „Derzeit werden viele Kinder in Österreich zu spät geimpft. Es werden zwei Impfungen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen. Hierbei sollte ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen den zwei Impfungen eingehalten werden. Die zweimalige Impfung ist eine wichtige Voraussetzung, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten.“

Impfrate tendenziell steigend

Die Sanitätsdirektion Tirol berichtet im Jahr 2018 von einer vermerkten Maserninfektion in Innsbruck-Stadt. Die Aufzeichnungen für 2019 zeigen bereits vier Masernfälle, allesamt aus dem Bezirk Kufstein. Die Impfrate ist allerdings von 2014 bis heute über alle Altersgruppen verteilt landesweit tendenziell gestiegen.

Nicht impfen!

Nicht geimpft werden sollten Schwangere. Wenn ein Kinderwunsch vorhanden ist, sollte erst drei Monate nach der Impfung die Schwangerschaft erfolgen. Des Weiteren sollten Personen mit geschwächtem Immunsystem und Fieber über 38 Grad nicht geimpft werden.

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