Solidarität per Kundgebung
Die Aktenlage im Fall Victoria und Joseph Oshakuade

Am 11.4. findet vor der Annasäule eine Kundgebung mit zehn Redebeiträgen für den Verbleib von Victoria und Joseph Oshakuade statt. Die Aktenlage zum Geschwisterpaar spiegelt zahlreiche Asylverfahren mit einer klaren Rechtssprechung wider. Der ORF Tirol berichtete über die geplante Abschiebung. | Foto: ORF Tirol
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Am 11.4. findet vor der Annasäule eine Kundgebung mit zehn Redebeiträgen für den Verbleib von Victoria und Joseph Oshakuade statt. Die Aktenlage zum Geschwisterpaar spiegelt zahlreiche Asylverfahren mit einer klaren Rechtssprechung wider.

INNSBRUCK. Viele Solidaritätskundgebungen einerseits, eine umfangreiche Aktenlage andererseits. Zahlreiche offene Briefe an Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler Christian Stocker, Innenminister Gerhard Karner und Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner sowie eine Petition sprechen sich für den Verbleib der Geschwister Oshakuade aus. Allerdings gibt es einen dicken Akt mit drei Asylanträgen sowie den Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG). Im Rahmen der Erhebungen mussten Victoria und Joseph Oshakuade an zahlreichen Verfahrensschritten teilnehmen, ehe die klaren und ausführlich begründeten Rechtsprechungen erfolgten.

Fakten zum Asylverfahren

Nach ihrer Einreise am 4.7.2017 stellten Victoria und Joseph Oshakuade einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 7.3.2019 abgewiesen, und die Entscheidung wurde durch das Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) am 4.2.2020 bestätigt. Am 1.4.2020 wurde ein Antrag für eine unterstützte freiwillige Rückkehrhilfe gestellt. Mit Schreiben des BFA vom 6.4.2020 wurde bestätigt, dass die Heim- bzw. Ausreisekosten übernommen werden. Mit Schreiben vom 25.4.2022 wurde ein Antrag auf Verlängerung der Frist für die freiwillige Ausreise gemäß § 55 Abs. 3 FPG eingebracht. Nach dem Abschluss der Schulausbildung bestehe ab Anfang August 2022 die Bereitschaft, freiwillig auszureisen. Als Termin für die freiwillige Ausreise werde der 8.8.2022 bekannt gegeben. Zu einem Interview bei der nigerianischen Botschaft am 19.5.2022 betreffend Heimreisezertifikates sind die Geschwister nicht erschienen. Am 18.8.2022 wurde ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung gemäß § 56 AsylG in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gestellt. Das BFA wies mit den Bescheiden vom 13.10.2022 die Anträge zurück, erließ gegen sie eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass ihre Abschiebung nach Nigeria zulässig ist. Zudem wurde eine 14-tägige Frist für die freiwillige Ausreise gewährt. 

Beschwerde beim BVwG

Die gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerden wurden vom Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen.  Am 11.04.2023 stellten die Geschwister erneut einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 25.10.2023 wies das BFA den Antrag der Beschwerdeführerin und ihres Bruders auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status einer Asylberechtigten sowie einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Nigeria ab, erteilte keine Aufenthaltsberechtigung aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG, erließ gegen sie eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass ihre Abschiebung nach Nigeria zulässig ist. Zudem wurde der Beschwerdeführerin eine 14-tägige Frist für die freiwillige Ausreise gewährt. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 24.11.2023 Beschwerde erhoben. In dieser wird zusammengefasst vorgebracht, "dass sich gegenüber der Rechtskraft des ersten Asylverfahrens die Situation in Nigeria in verschiedener Hinsicht signifikant verschlechtert habe." Die Beschwerde und der Verwaltungsakt wurden dem Bundesverwaltungsgericht am 29.11.2023 vorgelegt. Am 23.04.2024 wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Beschwerdeverhandlung abgehalten. Das BVwG hat am 22.5.2024 die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

"Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes ergibt eine individuelle Abwägung der berührten Interessen, dass ein Eingriff in das Privat- und Familienleben der Beschwerdeführerin durch ihre Ausreise als im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK verhältnismäßig angesehen werden kann und war die von der belangten Behörde erlassene Rückkehrentscheidung daher nicht zu beanstanden, weshalb auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 nicht in Betracht kommt."

Insgesamt umfasst die Entscheidung mit einer ausführlichen Begründung 63 Seiten. Die Geschwister brachten dagegen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Dieser lehnte die Behandlung der Beschwerde im November 2024 ab und trat die Entscheidung an den VwGH ab. Der VwGH wies die Revision im Februar 2025 zurück. Die im Mai bzw. Juni 2025 gestellten dritten Asylanträge der Geschwister wurden mit Erkenntnis des BVwG von Jänner 2026 in zweiter Instanz wegen entschiedener Rechtssache zurückgewiesen. Es wurden Rückkehrentscheidungen erlassen und aufgrund der beharrlichen Missachtung ihrer Ausreiseverpflichtung wurde jeweils ein auf die Dauer von zwei Jahren befristetes Einreiseverbot verhängt. Gegen das Erkenntnis des BVwG ist eine Beschwerde beim VfGH anhängig. 

Im März 2026 wurden die beiden nigerianischen Staatsangehörigen aufgrund eines Festnahmeauftrages des BFA festgenommen und der nigerianischen Botschaft zur Erlangung eines HRZ vorgeführt. Die Festnahme wurde unmittelbar im Anschluss an den Vorführtermin wieder aufgehoben, teilt das BFa in seiner Stellungnahme mit.

Der Bundespräsident kann nicht direkt eingreifen, will aber im Fall Joseph Oshakuade und seiner Schwester Victoria vermitteln. | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
  • Der Bundespräsident kann nicht direkt eingreifen, will aber im Fall Joseph Oshakuade und seiner Schwester Victoria vermitteln.
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Reform gefordert

„Es ist menschlich schwer nachvollziehbar, wenn junge Menschen, die sich hier ein Leben aufgebaut haben, vor einer ungewissen Zukunft stehen. Die Heimat von Joseph und Victoria Oshakuade ist längst hier in Tirol. Ich erwarte mir daher, dass die zuständigen Behörden alle rechtlich vorgesehenen Möglichkeiten – wie etwa das humanitäre Bleiberecht – sorgfältig prüfen“, so Integrationsreferent LHStv Wohlgemuth. „Gerade bei Menschen, die seit vielen Jahren hier leben, zur Schule gegangen sind oder sich in Ausbildung befinden, müssen diese Umstände entsprechend berücksichtigt werden. Gleichzeitig gilt: Unser Rechtsstaat basiert auf klaren Regeln, die einzuhalten und deren Entscheidungen zu respektieren sind“, so LR Philip Wohlgemuth gegenüber der MeinBezirk Redaktion: „Umso wichtiger sind rasche Verfahren. Entscheidungen dürfen sich nicht über Jahre ziehen – sie müssen fair, nachvollziehbar und zügig getroffen werden. Die GEAS-Reform muss hier deutliche Verbesserungen bringen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.“ 

Die GEAS-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem), beschlossen im Mai 2024 und gültig ab Juni 2026, beinhaltet 10 Verordnungen und eine Richtlinie zur Neuregelung der Migrationspolitik. Sie umfasst strengere Außengrenzverfahren, eine verpflichtende Solidarität bei der Verteilung, Erweiterung der Eurodac-Datenbank und beschleunigte Asylverfahren für Personen mit geringen Aussichten auf Schutz. 

Kundgebung

"Victoria und Joseph sind seit 8 Jahren in Tirol. Sie sind mit 14 nach Österreich, haben hier die Sprache gelernt, waren immer gut in der Schule und haben beide im akademischen Gymnasium (AGI) maturiert. Er studiert, sie macht eine Zusatzausbildung. Beide sind ehrenamtlich tätig und wurden sogar vom „Roten Kreuz“ ausgezeichnet. Sie spielt Fußball beim SK Wilten. Beide sind Teil der Tiroler Gesellschaft, die nicht will, dass sie aus ihrer Mitte gerissen und abgeschoben werden." So lautet die Einladung der Organisatorinnen und Organisatoren der Kundgebung am 11.4.. "Mit dieser Kundgebung gehen diejenigen an die Öffentlichkeit, die nicht wollen, dass sie aus unserer Mitte gerissen wird." Die Kundgebung beginnt am 11.4. um 14 Uhr bei der Annasäule. Als Redebeiträge sind geplant: Schulleitung der AGI, ÖH Studierendenvertretung MCI, Schwester Belinda / Kreuzschwestern (Nigeria), Vereinsvorstand SK Wilten / Union, Sara Schobesberger (Petition für Victoria und Joseph), Freundeskreis AGI Innsbruck, Omas gegen Rechts, Petar Sosantic (SOS Balkanroute), Petra Falkner Sozialbetreuung Flüchtlingsheim Scharnitz sowie Victoria und Joseph Oshakuade.

Die Kanzlei des Bundespräsidenten mit dem Antwortschreiben auf den offenen Brief des SK Wilten und der Union Innsbruck. | Foto: SKW/FCU
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