Kultur
Die österreichischen Orchester wollen wieder spielen

INNSBRUCK. Die Intendanten, Geschäftsführer und Verantwortlichen von acht österreichischen Orchestern (Bruckner Orchester Linz, Grazer Philharmoniker, Kärntner Sinfonieorchester, Mozarteumorchester Salzburg, ORF Radio-Symphonieorchester Wien, Tiroler Symphonieorchester Innsbruck, Tonkünstler-Orchester Niederösterreich, Wiener Symphoniker) haben sich gemeinsam in einer Stellungnahme für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in österreichischen Orchestern ausgesprochen.

„Für die Mitglieder des Tiroler Symphonieorchesters Innsbruck war und ist der Schutz der Gesundheit der MusikerInnen und des Publikums selbstverständlich oberstes Gebot. Alle verordneten Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus wurden aus vollster Überzeugung mitgetragen. Für uns ist es aber nicht verständlich, warum Gastronomie und Handel eine Öffnung erfahren, Freibäder wieder zugänglich und für den Flugverkehr Ausnahmen gemacht werden, die kulturellen Institutionen aber von einer Öffnung ausgenommen sein sollen. Jetzt ist es höchste Zeit für klare Regeln von Seiten der Politik. Deshalb haben die Verantwortlichen von acht österreichischen Orchestern sowie deren Musikerinnen und Musiker gemeinsam Maßnahmen vorbereitet und Szenarien entwickelt, die einen sicheren und verantwortungsvollen Proben- und Konzertbetrieb ermöglichen.“

Alexander Rainer, Leiter Orchesterbüro des Tiroler Symphonieorechester Innsbruck

Maßnahmenkatalog

Die Verantwortlichen der österreichischen Profi-Orchester setzen alles daran, ihrem Publikum die Teilnahme an Opernaufführungen und Konzerten wieder zu ermöglichen und den Lockdown im Orchesterbereich zu beenden. Dazu empfehlen sie die Umsetzung der nachfolgend aufgelisteten (zeitlich begrenzten) Maßnahmen:

  • Nur Personen, die sich gesund und leistungsfähig fühlen, sollen ihre berufliche Tätigkeit im Orchester wiederaufnehmen. Eine tägliche Selbstüberprüfung im Hinblick auf die folgenden Covid-19-typischen Symptome ist daher vor Betreten des Arbeitsgebäudes erforderlich (zur Veröffentlichung z. B. mit entsprechendem Aushang): Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Schwächegefühl, Geruchs- und/oder Geschmacksstörungen. Treten eines oder mehrere dieser Krankheitszeichen auf, sollte die Musikerin/der Musiker zu Hause bleiben, eine/n Ärztin/Arzt kontaktieren und eine Testung auf SARS-CoV-2 durchführen lassen.
  • Hochrisikopersonen: Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion haben, gelten als Hochrisikopersonen. Ihnen wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Freistellung von der Teilnahme am Orchesterspiel gewährt.

Orchester auf der Bühne und im Orchestergraben/räumliche Distanzierung entsprechend den offiziellen Anordnungen:
Generell kann festgehalten werden, dass unter Anwendung der nachfolgenden Maßnahmen die Ausübung des Musikberufs in Orchestern unter Einhaltung der offiziellen Anordnungen möglich ist.

  • 1 Meter Mindestabstand zwischen den Musikerinnen/Musikern (gerechnet von Kopf zu Kopf)
  • Aufstellen von Plexiglas-Wänden (wo immer möglich) vor Bläserinnen/Bläsern. Wir weisen darauf hin, dass die zuletzt kolportierten Gefahren durch das Musizieren mit Blasinstrumenten durch Studien widerlegt worden sind.
  • Instrumente werden bei Proben, Aufführungen, Konzerten oder Aufnahmen nicht von mehreren Musikerinnen/Musikern gespielt (z. B. Schlagzeug).
  • Abstandsregelung beim Auf- und Abtreten: „Amerikanischer Auftritt“ (Musikerinnen/Musiker treten individuell vor Konzertbeginn auf), Abtritt mit 1,5 Metern Abstand.

Orchester abseits der Bühne

  • Der Backstage-Bereich ist so zu organisieren, dass sämtliche Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Das Tragen von NMS-Masken für diese Bereiche wird empfohlen. Für jedes Haus müssen eigene Vorschriften gefunden werden, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu treffen sind.
  • Der Orchesterbetrieb ist so zu gestalten, dass ausreichende Belüftung, Reinigung und Desinfektion gewährleistet werden können. Nach einer Probe, einem Konzert oder einer Aufnahme sind Notenständer und andere Arbeitsflächen sowie Böden zu reinigen.
  • Musikerinnen/Musiker müssen rechtzeitig vor Proben-, Konzert- oder Aufführungsbeginn oder vor Aufnahmen eintreffen, da sämtliche Sicherheitsmaßnahmen (Hygienevorschriften, Abstand halten, Instrumente aus Kisten entnehmen, Auftritt etc.) mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen.


Allgemeine Maßnahmen

  • Es ergeht ein Hinweis auf allgemeingültige Maßnahmen im Umgang mit anderen Menschen. Bei den anzuwendenden Maßnahmen wird an die Eigenverantwortung der Musikerinnen/Musiker bei der Einhaltung derselben appelliert und diese, wo immer möglich, auch kontrolliert.
  • Desinfektion beim Betreten der Häuser und/oder der Bühnen bzw. Orchestergräben
  • Hinweise an Musikerinnen/Musiker, dass bei kleinsten Anzeichen einer Erkrankung ein Betreten der Bühne nicht sinnvoll bzw. gefährlich (für andere) ist.

Gezeichnet von den Verantwortlichen nachfolgender Orchester (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Bruckner Orchester Linz
  • Grazer Philharmoniker
  • Kärntner Sinfonieorchester
  • Mozarteumorchester Salzburg
  • ORF Radio-Symphonieorchester Wien
  • Tiroler Symphonieorchester Innsbruck
  • Tonkünstler-Orchester Niederösterreich
  • Wiener Symphoniker

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