Kleinstwälder: Bescheide über neuen Einheitswert
Bis Ende des Jahres werden rund 3.000 Kleinstwaldbesitzer Post von den Finanzämtern erhalten. Mittels Bescheid wird allen, die weniger als 10 ha Wald, aber keine andere landwirtschaftliche Nutzfläche besitzen, ihr neuer Einheitswert mitgeteilt. Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgestellter Ertragswert für Grundbesitz.
LK hilft bei Beschwerde
Die Landwirtschaftskammer rät dazu, den Bescheid zu prüfen, da sich der Einheitswert auf die Bemessung von Abgaben und Steuern auswirkt. Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann beim zuständigen Finanzamt Beschwerde eingebracht werden. Dies mache laut LK vor allem dann Sinn, wenn es sich teilweise oder zur Gänze um Schutzwald handle, da dieser mit einem niedrigeren Hektarsatz bewertet werde. Daten zum Schutzwaldanteil stellt die Landesforstdirektion über die Waldaufseher zur Verfügung. Anhand eines Auszugs kann jeder Grundbesitzer überprüfen, ob eine Beschwerde erfolgversprechend ist. Bei der Erstellung von Beschwerden helfen die Bezirkslandwirtschaftskammern weiter.
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