Leinenpflicht: Appell an die Vernunft

Foto: IKM/Hofer

Hunde müssen in Innsbruck an der Leine geführt werden – das gilt auch auf Wiesen und Feldern. Das Missachten dieser Pflicht ist allerdings kein Kavaliersdelikt und wird auch geahndet. Vizebürgermeister Chirstoph Kaufmann appelliert aber an die Vernunft der Innsbrucker HundebesitzerInnen: „Rücksichtnahme, und nicht eine drohende Strafe, sollte der Hauptauslöser dafür sein, dass sich HundehalterInnen an die Leinenpflicht halten.“ Auch beim Verwenden der sogenannten „Gassisackln“ bzw. dem generellen Wegwerfen von Müll appelliert Kaufmann an die Vernunft der BürgerInnen.

Ganzjährige bzw. teilweise Leinenpflicht

„Von 01. März bis 15. Oktober jeden Jahres gilt in Innsbruck ein Leinezwang im Bereich von landwirtschaftlichen Kulturen. Während dieses Zeitraumes sind Hunde an einer nicht mehr als zwei Meter langen Leine zu führen“, erklärt Elmar Rizzoli (Amtsvorstand Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen) Dadurch soll die Verunreinigung von Feldern sowie die Beschädigung von Saatgut und Pflanzen während der Vegetationszeit verhindert werden.
Ganzjährig gilt in Innsbruck ein Leinenzwang im Bereich von städtischen Grün- und Parkanlagen sowie Spielplätzen. Ebenfalls ganzjährig sind Hunde auf den Spazierwegen der Nordkette an der Leine zu führen.

MÜG zur Kontrolle angewiesen

Die Mobile Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck (MÜG) ist dazu angehalten, besonders HundebesitzerInnen im Auge zu behalten. Zu oft wird die Leinenpflicht missachtet. Besonders auf großen Grünflächen wie zum Beispiel Feldern im Stadtgebiet wird die vorgeschriebene Leinenpflicht oftmals wenig ernst genommen. Diese trägt aber einerseits zur allgemeinen Sicherheit und andererseits auch zur Sicherheit der Tiere bei.
Bei Verstoß gegen die Leinenpflicht drohen Verwaltungsstrafen bis zu 360 Euro.

Frühling bringt oft Überraschungen

Einen weiteren Appell an die Bevölkerung spricht Ortsbauernobmann Franz Abenthum in Sachen Müllentsorgung bei Spaziergängen und Ähnlichem aus: „Es sollte sich jeder überlegen, ob er oder sie selbst gerne über verschmutzte Spazierwege geht. Es gibt im Stadtgebiet ausreichend Mülleimer, dorthin gehört der Müll und nicht auf oder neben die Wege bzw. Felder.“ Besonders im Frühling, wenn der Schnee schmilzt, apern oftmals „böse Überraschungen“ aus. Unbedachtes Wegwerfen von Abfall kann dann auch zur Gefahr für Kinder und Tiere werden.

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