Tiroler Sozialmarkt & Stadt Innsbruck
Mit Kühlschränken etwas gutes tun
Mit neuen Kühlgeräten unterstützt die Stadt Innsbruck den Tiroler Sozialmarkt. So wird eine wichtige Grundversorgung für bedürftige Menschen in Innsbruck sichergestellt.
INNSBRUCK. Damit die Grundversorgung von bedürftigen InnsbruckerInnen weiterhin gewährleistet ist, ist der Stadt Innsbruck die Unterstützung des Tiroler Sozialmarktes „TISO“ ein wichtiges Anliegen.
„Gerade in Zeiten der Teuerung ist es wichtig, dass sich die Menschen Dinge des täglichen Bedarfs leisten können. Deshalb haben wir nicht lange gezögert und neue Kühlgeräte für den Tiroler Sozialmarkt beschafft“,
betonte Vizebürgermeister Johannes Anzengruber, bei der Übergabe der beiden Kühlregale im TISO-Markt in der Innsbrucker Adamgasse 13.
Nichts geht ohne freiwillige Hilfe
„Um den Betrieb aufrechterhalten zu können, sind wir auf freiwillige Unterstützungen angewiesen. Deshalb freuen wir uns sehr über die neuen Kühlgeräte. Für viele in Not befindliche Personen, die zu uns kommen, ist der Sozialmarkt ein wichtiger Beitrag zum Überleben“,
so Michaela Landauer, Geschäftsführerin des Tiroler Sozialmarktes in der Adamgasse 13. Berechtigte können dort montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Waren – ausgenommen alkoholische Getränke und Tabak – zu einem sehr günstigen Preis erwerben.
Am Rande der Gesellschaft
„Stagnierende Einkommen in Kombination mit steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten sowie Inflation bringen immer mehr Menschen in eine wirtschaftliche Abwärtsspirale“,
weiß Elisabeth Rathgeb, Direktorin Caritas der Diözese Innsbruck und führt weiter aus:
„Der Tiroler Sozialmarkt leistet einen direkten und unbürokratischen Beitrag, dank welchem Menschen an den Rändern unserer Gesellschaft wieder in unsere Mitte geholt werden.“
Die Stadt ist gemeinsam mit der Caritas als Gesellschafterin zu je 50 Prozent am Tiroler Sozialmarkt beteiligt. Einkaufsberechtigt sind im „TISO“ all jene Personen, die eine bestimmte Nettoeinkommensgrenze nicht übersteigen. Diese liegt bei einer Person bei maximal 1.100 Euro. Zu zweit dürfen 1.400 Euro nicht überstiegen werden. Für jedes Kind kommen 100 Euro hinzu. Ist diese Vorgabe erfüllt, kann während der Öffnungszeiten eine Karte beantragt werden, die ab diesem Zeitpunkt zum Einkauf berechtigt.
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