Innsbruck
Offener Schranken, rotes Lichtzeichen, teuere Strafe

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INNSBRUCK. Die nötige Sicherung von Bahnübergängen steht außer Frage. Das System bei Bahnübergang Tschiggfreystraße sorgt aber für Ärger.

Anonymverfügung

Siegmund S. beschreibt die Situation: "Ich bin mit dem Auto gemeinsam mit meiner Gattin von Hötting nach Kranebitten gefahren. Beim Bahnübergang Tschiggfreystrasse sah ich die rot leuchtende Ampel, bremste ab und stellte - wie es auf einer Hinweistafel empfohlen wird - den Motor ab. Nachdem die Schranken geschlossen waren, dauerte es eine gefühlte Ewigkeit, bis endlich die Zugsgarnitur Richtung Bahnhof Allerheiligen durchfuhr. Kaum war das Zugsende aus dem Blickfeld, ging auch schon der Schranken hoch. In der Zwischenzeit hatten sich sowohl hinter mir als auch aus der Gegenrichtung mehrere KFZ angesammelt. Als der Schranken senkrecht stand, startete ich mein Auto und fuhr - gleichzeitig mit dem ersten Auto aus der Gegenrichtung - los. Offenbar ein oder zwei Sekunden zu früh! Ziemlich genau einen Monat später erhielt ich eine Anonymverfügung über EUR 50,00 mit der Begründung, dass ich das noch nicht erloschene Rotlicht missachtet hätte! Mittlerweile habe ich bereits von sechs Bekannten erfahren, dass es ihnen völlig gleich ergangen ist. Wir sind einhellig der Meinung, dass es sich dabei um absolut keine sicherheitsrelevante Vorgangsweise handelt, sondern um pure Abzockerei!!"

Stellungnahme

"Die besagte Eisenbahnkreuzung auf der ÖBB Strecke Innsbruck – Scharnitz ist mit Lichtzeichen mit Schranken gesichert. In diesem Fall handelt es sich um eine bereits länger bestehende Anlage, die im Jahr 2018 von der Behörde nach den Parametern der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 überprüft wurde. Die Anlage ist mit Relaistechnik ausgestattet. Dies wirkt sich minimal auf die Reaktionszeit der Schaltvorgänge aus. Dass es zu einer zeitlichen Differenz zwischen Öffnen der Schrankenbäume und Abschalten des Rotlichtes kommt ist normal. Der Verkehrsteilnehmer hat den vollständigen Öffnungsvorgang abzuwarten. Hierfür ist das Lichtzeichen ausschlaggebend und nicht die Schrankenbäume" hält Christoph Gasser-Mair von der ÖBB fest.

Fehlende Synchronität

Rechtlich wird die Lichtanlage in der Eisenbahnkreuzungsverordnung geregelt. Dort lautet der § 1) Abs. 3: "In der Grundstellung zeigen die Signalgeber kein Licht. Mit Beginn des Anhaltegebotes für die Straßenbenützer gemäß § 99 Abs. 1 zeigen die Signalgeber 4 Sekunden gelbes nicht blinkendes Licht und anschließend bis zum Ausschalten der Lichtzeichen bzw. bis zum vollständigen Öffnen der Schrankenbäume rotes nicht blinkendes Licht." Auf die mögliche fehlende Synchronität wird nicht eingegangen. Die Regelung macht bei Bahnübergängen die mehrgleisig sind durchaus Sinn. Hier dient das Lichtsignal der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, da durchfahrende Züge durchaus unterschiedliche Signale für die Schrankenschließung senden. Beim Bahnübergang Tschiggfreystraße handelt es sich aber um ein einzelnen Gleis und die Gefahr durch einen entgegenkommenden Zug ist nicht gegeben. Die betroffenen Verkehrtsteilnehmer hoffen auf eine baldige technische Anpassung der Anlage.

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