Innsbruck
Sarg ohne Deckel - Vorwurf der Totenruhe-Störung
- Auf einem Innsbrucker Friedhof soll eine Frau in einem Sarg ohne Deckel begraben und die Totenruhe gestört worden sein.
- Foto: Stadt Innsbruck
- hochgeladen von Martina Obertimpfler
Auf einem Innsbrucker Friedhof soll eine Verstorbene unsachgemäß bestattet worden sein. Ein Informant erstattet Anzeige wegen Störung der Totenruhe.
INNSBRUCK. Schwere Vorwürfe gegen einen Bestattungsunternehmer erschüttern die Tiroler Landeshauptstadt. Auf dem Friedhof St. Nikolaus soll im Juni die Lebensgefährtin des 2024 verstorbenen Thomas Flora, Sohn des bekannten Künstlers Paul Flora, ohne ordnungsgemäßen Sargdeckel beerdigt worden sein.
Ein anonymer Informant berichtet gegenüber ORF Tirol von skandalösen Zuständen bei der Bestattung. "In einem kurzen Satz gesagt, liegt jetzt obendrauf die verstorbene Lebensgefährtin des Herrn Thomas Flora - ohne Sargdeckel, ohne alles, zugekippt wie Restmüll", schildert der Zeuge die Situation. Der Grund für das ungewöhnliche Vorgehen sei die unzureichende Tiefe des Einzelgrabes gewesen, die für den vollständigen Sarg inklusive Deckel nicht ausgereicht habe.
- Das Bestattungsunternehmen bestreitet die Vorwürfe und betont regelkonforme Beisetzung.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von René Rebeiz
Nach Angaben des Informanten soll der Bestattungsunternehmer eine perfide Strategie angewendet haben. Erst nach dem Verlassen der Trauergäste sei der Sarg versenkt worden, um ohne Zeugen den Deckel abnehmen zu können. Anschließend sei mit einem Bagger Erde auf den offenen Sarg geschüttet worden, wobei die Leiche lediglich mit einer Plastikfolie bedeckt gewesen sei.
Sargdeckel als Sperrmüll entsorgt
Besonders empörend: Der Sargdeckel soll am Folgetag von einem Mitarbeiter zerlegt und im Sperrmüllcontainer für Möbelholz am Innsbrucker Recyclinghof entsorgt worden sein. Ein Vorgang, der gegen alle Pietät und möglicherweise auch gegen geltendes Recht verstößt.
Der verantwortliche Bestattungsunternehmer Markus Floßmann weist die Anschuldigungen entschieden zurück. "Die Verstorbene ist regelkonform beigesetzt worden, und es ist ein Meter Erde über dem Sarg. Mehr gibt es nicht", so seine knappe Stellungnahme gegenüber ORF Tirol.
Der Informant hat bereits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Störung der Totenruhe erstattet. Bei einer Verurteilung drohen dem Bestattungsunternehmer Geldstrafen von bis zu 36.000 Euro. Nach österreichischem Gesetz müssen Erdgräber eine Ruhefrist von mindestens 10 Jahren haben, während der nur im Wege einer ordnungsgemäßen Exhumierung Veränderungen vorgenommen werden dürfen.
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