Benko Prozess
Teilweiser Schuldspruch für René Benko, Natalie Benko freigesprochen
- Anwalt Norbert Wess, Rene Benko, Anwalt Thomas Pillichshammer und Nathalie Benko am Mittwoch, 10. Dezember 2025, anlässlich des Prozesses gegen den Signa-Gründer und Mitangeklagte wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida am Landesgericht Innsbruck.
- Foto: APA-Images / EXPA / Johann Groder
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Im zweiten Prozess am Landesgericht Innsbruck gibt es für René Benko teilweise einen Schuldspruch. Der Schuldspruch bezieht sich auf die Uhren und somit einen Schadenswert von unter 300.000 Euro. Betreffend den Barbetrag von 120.000 Euro wird René Benko freigesprochen, Natalie Benko wird ebenfalls freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
INNSBRUCK. In der Strafsache gegen René und Nathalie Benko wegen des Vorwurfs der betrügerischer Krida gemäß § 156 Abs 1, Abs 2 StGB wurde heute von einem Schöffengericht des Landesgerichts Innsbruck
1. René Benko schuldig erkannt, er habe im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert, indem er Vermögenswerte, konkret zwei hochpreisige Uhren sowie 4 Paar Manschettenknöpfe im Gesamtwert von rund 100.000 Euro durch Verstecken in einem Tresor im Haus von Angehörigen beiseite geschafft; hinsichtlich der weiteren anklagegenständlichen Vermögenswerte (weitere Uhren und Uhrarmbänder sowie Bargeld in Höhe von 120.000 EUR) wurde er hingegen freigesprochen.
Da der maßgebliche Schadenbetrag unter der Qualifikationsgrenze des § 156 Abs 2 StGB (Schaden von über EUR 300.000,--) liegt, wurde René Benko des Verbrechens der betrügerischen Krida gemäß § 156 Abs 1 StGB schuldig erkannt und bei einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten (unter Verhängung einer Probezeit von 3 Jahren) sowie einer unbedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je EUR 12 verurteilt. Im Rahmen der Strafzumessung erachtete der Schöffensenat die bisherige Unbescholtenheit als strafmildernd (die noch nicht rechtskräftige Verurteilung vom Oktober 2025 ist unbeachtlich, solange diese noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist); da die Schadenshöhe weit unter der Qualifikationsgrenze liegt, wurde diese nicht als erschwerend gewertet.
Da weder seitens der Verteidigung noch seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Erklären abgegeben wurde, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. René Benko befindet sich daher nach wie vor in Untersuchungshaft.
2. Nathalie Benko wurde vom Vorwurf, sie habe zu den ihrem Ehemann René Benko angelasteten Taten beigetragen, zur Gänze freigesprochen.
Der Prozess
In seinem Anklagevortrag fasste der zuständige Oberstaatsanwalt der WKStA die Vorwürfe zusammen: Benko soll elf Herrenarmbanduhren und anderes dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen haben. Nathalie Benko habe den Tresor angeschafft und so Beihilfe geleistet. Ein ehemaliger Mitarbeiter habe dann als Zeuge den Hinweis zu einem Tresor bei Verwandten geliefert, bei einer Hausdurchsuchung dort habe man dann "genau diese gesuchten Uhren gefunden". Im Eröffnungsplädoyer erklärte der Staatsanwalt u.a., dass der Hauptwohnsitz der Familie Benko einer der bestabgesicherten Orte Österreichs gewesen sei. Die Wertgegenstände bei Verwandten aufzubewahren, sei darum erstaunlich."
"Nathalie Benko soll die Anschaffung des Tresors organisiert haben, das erschließe sich aus Chats. Am 6. März 2024 (der Tag, an dem Benko Insolvenz anmeldete) habe es ein gemeinsames Mittagessen mit den Verwandten gegeben, am 11. März sei der Tresor geliefert werden. Nathalie Benko habe mit ihren Verwandten über die Tresoraufstellung geschrieben, eine Minute danach habe sie mit ihrem Mann telefoniert", führt der Staatsanwalt weiter aus.
Für die Staatsanwaltschaft lassen diese Fakten nur den Schluss zu, dass niemand von dem Tresor und den Vermögenswerten wisssen sollte." René Benkos Anwalt Norbert Wess greift die WKStA an: Die Anklage sei vereinfacht und fehlerhaft, schlicht "Hokuspokus". So erklärt Wess: "Benko habe 16 Uhren in seiner Sammlung gehabt, in einem emotionalen Moment habe er vier ausgesucht, die er seinen Söhnen zuwenden wollte. Und dass man sich eine verschenkte Uhr wieder selbst umbinde, komme "in einem Familienverbund vor", auch wenn sich das ein Staatsanwalt vielleicht nicht vorstellen könne, erklärte der Rechtsanwalt. Die Uhren für die Söhne seien nicht dazu gedacht gewesen, dass sie sie gleich tragen, ganz im Gegenteil." Der Anwalt betont abschließend, dass die Gegenäußerung zur Anklage Zeile für Zeile mit Benko geschrieben wurde. Er ersucht das Schöffengericht, sich den Themen ergebnisoffen zu widmen und beantragt einen Freispruch. Auch der Anwalt von Natalie Benko, Michael Hohenauer, betont, dass die Anklage an vielen Stellen mangelhaft sei.
René Benko und Natalie Benko bekennen sich nicht schuldig und beantworten keine weiteren Fragen.
- Der zweite Prozess gegen René Benko am Landesgericht soll rasch abgehandelt werden.
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Zeugenaussagen
Als erster Zeuge wird der Angehörige, in dessen Haus der Tresor aufgestellt wurde, aufgerufen. Anschließend folgt Andreas Grabenweger, der Rechtsanwalt ist Insolvenzverwalter in René Benkos persönlichem Insolvenzverfahren als Zeuge. Der Masseverwalter hatte zu den Vorgängen eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Kurz nach der Insolvenzeröffnung sei er in der Villa N gewesen, Benko habe ihm einen Tresor mit zwei Uhren gezeigt; dahinter sei eine Halterung für andere Uhren gewesen. Später seien laut Verzeichnis mehr Uhren und Schmuck da gewesen, das habe ihn gewundert. Er habe noch nie gesehen, dass jemand 0 Euro Bargeld in einem Vermögensverzeichnis angegeben habe." Mit der Zeugenaussage eines Ex-Managers von Signa endet das Beweisverfahren.
Schlussplädoyers
Rund 70 Minuten dauert die Verlesung aus den Akten durch die Richterin. Um 15 Uhr haben die Schlussplädoyers begonnen, den Anfang macht die Staatsanwältin. Sie schließt ihr Plädoyer mit den Worten: "René und Nathalie Benko werden schuldig zu sprechen sein." René Benkos Anwalt Norbert Wess beantragt einen Freispruch für seinen Mandanten. Auch Nathalie Benkos Anwalt, Michael Hohenauer, beantragt einen Freispruch. Die Angeklagten schließen sich den Ausführungen ihrer Anwälte an und verzichten auf ihre Schlussworte. Um 15:53 Uhr beginnen die Beratungen des Senats, gegen 17 Uhr wird das Urteil erwartet.
Das Urteil
Um 17.08 Uhr kommen die Vorsitzende des Richtersenats und die Schöffinnen und Schöffen in den Saal. René Benko wird teilweise für schuldig gesprochen. Er erhält eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bedingt nachgesehen und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 12 Euro. Der Schuldspruch bezieht sich auf die Uhren. Hinsichtlich der 120.000 Euro in bar wird er freigesprochen. Natalie Benko wird freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das erste Urteil im Prozess gegen René Benko von Mitte Oktober - 24 Monate unbedingt - wurde beim Obersten Gerichtshof beeinsprucht.
- René Benko bei der Verhandlung im Landesgericht in Innsbruck.
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