Coronakrise
Schrittweise Öffnung der Berufsschulen ab 4. Mai 2020
TIROL. Die Berufsschulen werden ab 4. Mai 2020 schrittweise geöffnet. Vorerst werden aber nur die Schüler der Abschlussklassen vor Ort unterrichtet, für alle anderen heißt es weiterhin „Distance-Learning“.
„Der Berufsschulbesuch ist noch mit Vorsicht zu sehen. Wir müssen hier mit peniblen Sicherheits- und Hygienevorgaben – Einhaltung eines Mindestabstands, Mund- und Nasenschutz, Möglichkeit der Desinfektion – vorgehen. Deshalb kann die Schulbehörde vorerst nur Schülern der Abschlussklassen ab 4. Mai eine Beschulung vor Ort an den Tiroler Fachberufsschulen ermöglichen", erklärt David Narr, Lehrlingskoordinator der Tiroler Wirtschaftskammer.
Fachpraktischer Unterricht in geblockter Form
Da die Schülerinternate vorerst geschlossen bleiben, sei ein Unterricht an den lehrgangsmäßigen (geblockten) Berufsschulen schwierig, so der Lehrlingskoordinator. An einer praktikablen Lösung für Berufsschüler, die auf Internate angewiesen sind, arbeitet die Bildungsdirektion des Landes Tirol bereits. Laut Verordnung des Bildungsministeriums ist es auch möglich, den fachpraktischen Unterricht in geblockter Form gegen Ende des Lehrganges abzuhalten. "Dazu wird es an den einzelnen Berufsschulen individuelle Lösungen geben. Der Großteil der Berufsschüler wird bis auf Weiteres in Form von Distance-Learning unterrichtet, wobei die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern sowohl digital, also über Computernetzwerke, als auch telefonisch erfolgt."
Strenge Hygienemaßnahmen
"Wir wollen in der Ausbildung unserer jungen Talente so rasch wie möglich zur Normalität zurückkehren und ihnen ihre Ausbildung gewährleisten. Ein praxisbezogener Unterricht im Werkstätten- und Laborbereich ist im Distance-Learning faktisch nicht möglich. Deswegen ist es wichtig, dass unsere Lehrlinge schnellstmöglich wieder an die Berufsschulen zurückkommen können. Derzeit ist dies nur eingeschränkt, durch gegenseitige Rücksichtnahme und strengen Sicherheitsvorkehrungen möglich", erklärt der Lehrlingskoordinator. Dabei sind die allgemeinen Hygienregelungen und die diesbezüglichen Anweisungen der Schulbehörden und Schulleitungen selbstverständlich einzuhalten.
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