Städtische Radsammelaktion
Schrott-Räder werden ab 26.9. entfernt

Schrott-Räder werden in den Straßenbauhof geliefert, Appell an das richtige Abstellen von Fahrrädern, vor allem in der Innenstadt. (Symbolfoto) | Foto: Pufler
  • Schrott-Räder werden in den Straßenbauhof geliefert, Appell an das richtige Abstellen von Fahrrädern, vor allem in der Innenstadt. (Symbolfoto)
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Schrottreife Fahrräder werden im Frühjahr und Herbst von der Stadt Innsbruck vom öffentlichen Grund entfernt. Am 26. Spetember starten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbetrieb der Sammelaktion, am 30.9. ist sie beendet. Die Schrott-Räder werden in den Straßenbauhof geliefert.

INSNBRUCK. Die zweimal jährlich organisierte Sammlung desolater, stark verrosteter Fahrräder sowie jener ohne Besitzerinnen oder Besitzer findet von Montag bis Freitag, 26. bis 30. September, statt.

Die Räder werden vom öffentlichen Grund von den Mitarbeitern des Amtes für Straßenbetrieb in den Straßenbauhof Innsbruck geliefert. Dort können sie von den rechtmäßigen Besitzerinnen oder Besitzern gegen einen entsprechenden Besitznachweis, wie die Fahrradnummer, ein Foto oder eine detaillierte Beschreibung, innerhalb von zwei Monaten (Anfang Dezember), in der Roßaugasse 4b (Werkstatt) wieder abgeholt werden.

Das Amt ist von Montag bis Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, sowie freitags von 8.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Die nicht abgeholten Fahrräder werden zum Teil karitativen und schulischen Einrichtungen für Bildungszwecke zur Verfügung gestellt, zum Teil werden sie entsorgt.

Richtig abgestellt

Vor allem im Bereich der Innenstadt sammeln sich mit der Zeit schrottreife Fahrräder an, die nicht mehr in Verwendung oder behindernd abgestellt sind. Um einen ungewollten Abtransport zu verhindern, ersucht das städtische Amt für Straßenbetrieb darum, Räder in den vorgesehenen Abstellplätzen zu parken.

Dies ist auch mit Blick auf die kommenden Wintermonate wichtig: Räder sind stets so abzustellen, dass sie die Schneeräumung nicht einschränken, bzw. Räum- und Streufahrzeugen nicht im Weg stehen. Wird diese Aufforderung nicht eingehalten, sind die Fahrerinnen und Fahrer des Winterdienstes oft gezwungen, die Fahrt zu unterbrechen, auszusteigen und die Räder wegzuräumen. Speziell bei angeketteten Verkehrsmitteln ist das Beiseiteschieben allerdings meist nicht möglich und daher oft ein effizienter Wintereinsatz nicht machbar.

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