Bürgerservice
Verlängerte Abholzeiten von Genesungszertifikaten

Die Abholungszeiten für Genesungszertifikate im Rathaus wurden verlängert.  | Foto: BezirksBlätter
  • Die Abholungszeiten für Genesungszertifikate im Rathaus wurden verlängert.
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INNSBRUCK. Personen, die an Covid-19 erkrankt sind und deren Genesung weniger als sechs Monate zurück liegt, erhalten ein sogenanntes Genesungszertifikat. Dieses kann entweder mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte unter www.gesundheit.gv.at heruntergeladen oder vor Ort in den Gemeinden bzw. Bezirksverwaltungsbehörden abgeholt werden.

Abholzeiten ausgeweitet

Im Bürgerservice im Innsbrucker Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, wurden die Abholzeiten nun verlängert: Personen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck können ihr Genesungszertifikat ab sofort von Montag bis Donnerstag, 12.30 bis 17.00 Uhr, abholen. Mitzubringen sind die E-Card sowie ein gültiger Lichtbildausweis.

Digitaler Ausweis

Wer sich den Gang zum Amt sparen möchte, hat mit der Handy-Signatur die Möglichkeit, verschiedene behördliche Angelegenheiten bequem und digital über Laptop, Tablet oder Mobiltelefon zu regeln. Die Beantragung erfolgt über www.handy-signatur.at oder über FinanzOnline. Die Aktivierung ist unter anderem im Bürgerservice möglich.

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