Lärmpegel über 75 Dezibel
Wohnqualität wird durch steigende Lärmbelästigung beeinträchtigt

IG Altpradl: "Verkehrsberuhigungsmaßnahmen senken auch die Lärmbelastung" | Foto: BezirksBlätter
2Bilder
  • IG Altpradl: "Verkehrsberuhigungsmaßnahmen senken auch die Lärmbelastung"
  • Foto: BezirksBlätter
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Reichenauer Straße, Prinz-Eugen Straße, Andechsstraße und Dreiheiligenstraße:  Diese Straßen weisen den höchsten erfassten Lärmpegel über 75 Dezibel im Straßenverkehr im 24h-Durchschnitt auf. Die IG Altpradl fordert mehr Schutz der Bevölkerung vor der Lärmbelastung.

INNSBRUCK. Die Interessensgemeinschaft Altpradl (IG Altpradl) setzt sich bereits jahrelang für eine Verkehrsberuhigung im Wohngebiet in Altpradl, insbesondere im Umkreis von Bildungseinrichtungen ein. Ein Blick auf die von der Tiroler Landesregierung veröffentlichten Lärmkarten unterstreicht diese Forderung. „In unserem Wohngebiet befinden sich mit der Reichenauer Straße, der Prinz-Eugen Straße, der Andechsstraße und der Dreiheiligenstraße vier der am stärksten belasteten reinen Wohnstraßen in Innsbruck. Diese Straßen weisen den höchsten erfassten Lärmpegel über 75 Dezibel im Straßenverkehr im 24h-Durchschnitt auf,“ so Lilian Schadler.

Nachtwerte

Auch die Nachtwerte sind erschreckend. Diese vier Straßen sind auch in der Nacht im zweithöchsten Lärmpegel zwischen 65-70 Dezibel und damit eine der wenigen Straßen überhaupt in dieser Lärmstufe, in welcher in der Nacht hauptsächlich Straßen außerhalb von reinen Wohngebieten fallen. Seit Betriebsbeginn der beiden Straßenbahnlinien 2 und 5 kommt nun auch noch der Straßenbahn-Lärm dazu, der bei 60-65 Dezibel im 24h-Durchschnitt liegt. „Leider haben die politisch Verantwortlichen in Innsbruck auch beim Totalumbau des Straßenraumes für die Straßenbahn im Jahr 2018 vergessen, dass in unserem historisch gewachsenen und alten Wohngebiet Menschen leben. Statt beim Bau der Straßenbahn mit Begleitmaßnahmen für eine Lärmreduzierung zu sorgen, hat der Lärm mit Betriebsbeginn der Straßenbahn noch zugenommen,“ kritisiert Lilian Schadler.

Bürgerinitiative sieht Ungleichbehandlung der Stadtteile

Keine Maßnahmen

Gemäß dem Tiroler Raumordnungsgesetz sind Grundflächen als Bauland in Bezug auf Beeinträchtigungen durch Lärm ohne zusätzliche Maßnahmen nicht geeignet, wenn der Lärm im Wohngebiet 50 Dezibel zwischen 6 und 19 Uhr, 45 Dezibel zwischen 19 und 22 Uhr und 40 Dezibel zwischen 22 und 6 Uhr übersteigt. Die gleichen Werte gelten auch als Maßstab für eine wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität durch Lärm durch Bauvorhaben oder Betriebe. „Die Lärmpegel sind in unserem Wohngebiet bereits so hoch, dass daher Neubauten direkt entlang dieser Straßen ohne zusätzliche Maßnahmen für den Schutz vor Lärm nicht mehr genehmigt werden dürften. Die Wohnqualität in Teilen unseres Wohngebietes gilt bereits als wesentlich beeinträchtigt. Eine Steigerung von 10 Dezibel entspricht übrigens in etwa einer Verdoppelung der (gefühlten) Lautstärke. Wo bleiben da die Maßnahmen für die bereits ansässige Wohnbevölkerung,“ so Lilian Schadler.

Verkehrsberuhigung

IG Altpradl weist daher erneut darauf hin, dass es im Wohngebiet Altpradl dringend Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung benötigt. „Im ersten Schritt benötigt es eine Reduzierung des Tempolimits, Geschwindigkeitsanzeigen und Radargeräte zur Überwachung. Zusätzlich bedarf es mittelfristig weiterer Maßnahmen zur Reduzierung des Umwege- und Durchzugverkehrs durch unser Wohngebiet,“ so Schadler abschließend.

Foto: Land Tirol

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

IG Altpradl: "Verkehrsberuhigungsmaßnahmen senken auch die Lärmbelastung" | Foto: BezirksBlätter
Foto: Land Tirol
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.