Rechtsmittelbelehrung
Zeitreise in die Kommunikationsvergangenheit
INNSBRUCK. Strafverfügungen und Bescheide können in Österreich beeinsprucht werden. Der Vorgang wird in der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung ausführlich erklärt. Das "Amt für Verkehrs- und Sicherheitsstrafen" der Stadt Innsbruck sorgt dabei für eine Reise in die Vergangenheit.
Rechtsmittel
Kommunikation zwischen Bürger und Behörden sind wichtig. Vor allem in Rechtsangelegenheiten soll die Kommunikation auf barrierefreien und einfachen Wegen ermöglicht werden. Das Amt für Verkehrs- und Sicherheitsstrafen der Stadt Innsbruck bietet bei einer ausgestellten Strafverfügung entsprechend der Rechtsmittelbelehrung unterschiedliche Einspruchsmöglichkeiten . Innerhalb von zwei Wochen ist der Einspruch mündlich oder schriftlich einzubringen. Für die schriftliche Einbringung stehen E-Mail, Telefax und Fernschreiber zur Verfügung. Weiters wird geschrieben: "Die Einbringung auf einem solchen Weg (Ausnahme: mit Fernschreiber) außerhalb der Amtsstunden bleibt bis zum Wiederbeginn der Amtsstunden unwirksam (Gefahr der Fristversäumnis). Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Fernschreiber
Ein Kommunikationsdienst, der in Österreich am 31.3.2006 um 24:00 Uhr eingestellt wurde. Fernschreiber waren ein System zur Übermittlung von Textnachrichten über ein mit dem Telefonnetz vergleichbares, vermittelndes Telekommunikationsnetz, das Telex-Netz, bei dem Fernschreiber verwendet werden. Fernschreiber waren im 20. Jahrhundert ein wichtiges Kommunikationsmittel für Unternehmen und Behörden. Mit dem Aufkommen der Kommunikationsformen Fax und E-Mail verlor der Fernschreiber an Bedeutung und wird heute nur noch in wenigen Nischenbereichen genutzt.
Einspruch
Im konkreten Fall, der auf Twitter für ein Lächeln betreffend der Reise in die Kommunikationsvergangenheit sorgte, wird der Betroffenen seinen Einspruch im übrigen direkt am Amt machen. Anlaß ist eine Strafverfügung in Höhe von 50 Euro für Parken ohne Parkticket in Innsbruck.
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