Volkswagen Multivan im XL-Format
INNSBRUCK, Karl Künstner:
Die Großraumlimousine gibt es auch mit langem Radstand.
Die um 40 cm verlängerte Variante des Multivan bietet ein noch größeres Raumangebot und mehr Flexibilität und Variabilität beim Personentransport.
Tragendes Element ist dabei das innovative und Multivan-spezifische Schienensystem. Auf Wunsch können darin bis zu acht Sitzplätze individuell positioniert werden. In das ausgeklügelte Schienensystem lässt sich aber auch eine Vielzahl an praktischen und cleveren Zubehörlösungen wie z. B. der Innraumfahrradträger für bis zu vier Fahrräder integrieren.
Der auf 3,4 m Radstand gewachsene XL-Multivan kann mit einem der drei zur Wahl stehenden TDI-Motoren (1.9 TDI 75 kW/102 PS, 2.5 l TDI 96 kW/131 PS und 2.5 TDI 128 kW/174 PS) bestellt werden. Darüber hinaus steht für alle, die auf den Allradantrieb nicht verzichten wollen, der 2.5 TDI 4MOTION mit 96 kW (131 PS) zur Wahl.
Der neue, serienmäßig mit sieben Sitzen ausgestattete (Fahrer- und Beifahrersitz längs- und höhenverstellbar) Multivan mit langem Radstand verfügt bereits in der Grundversion über eine umfangreiche Komfort- und Sicherheitsausstattung. So sind z. B. manuelle Klimaanlage für das Fahrerhaus und den Fahrgastraum, elektr. Fensterheber, elektr. einstell- und beheizbare Außenspiegel, Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung, Lenkrad und Schaltknauf in Nappaleder sowie eine Schiebetüre rechts im Fahrgastraum serienmäßig. Auch in puncto Sicherheit ist der Multivan langer Radstand u. a. mit ESP inkl. Bremsassistent, ABS, EDS, ASR, MSR, Isofix sowie Airbags für Fahrer und Beifahrer ein „Großer“.
Eine in allen Belangen interessante Option den Wohlfühlfaktor im neuen Multivan langer Radstand zu erhöhen, ist das auf Wunsch bestellbare Komfort-Paket-Climatronic mit 3-Zonen-Climatronic, Multifunktionsanzeige und Geschwindigkeitsregelanlage.
Der Multivan langer Radstand ist der ideale Partner für Alltag, Beruf und Freizeit und gerade für Unternehmer doppelt interessant: Zum einen bietet er alle Vorteile einer Großraumlimousine und zum anderen ist er vom Gesetzgeber als Kleinbus definiert und damit Vorsteuer-abzugsfähig.
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