GR-Anfragebeanwortungen
Bozner Platz, Katzenbründlweg und Salurner Str. 15

Neues Projekt in der Salurner Straße 15 angedacht. | Foto: Tourist Center Hotelbau
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Der Zukunftsvertrag der Stadtkoalition JA - jetzt Innsbruck, Grüne und SPÖ ist das neue Dogma für die Stadtpolitik. Das zeigt nicht nur das Abstimmungsverhalten im Gemeinderat, sondern auch aktuelle Anfragebeantwortungen.

INNSBRUCK. Der Zukunftsvertrag garantiert eine Mehrheit von 22 von 40 Stimmen im Gemeinderat. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch für Anträge der Opposition eine hohe Hürde nehmen zu müssen. Der Zukunftsvertrag ist das Dogma der Stadtregierung. Dies zeigte sich bei der Behandlung der über 200 "veralteten" Anträge, aber auch in aktuellen Anfragebeantwortungen. Interessante Details zu den Projekten Bozner Platz und Tiefgaragenzukunft sowie Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, der Stand beim Projekt Salurner Straße 15 und Neubau Katzenbründlweg.

Bozner Platz und Verkehrssicherheit

Zwei Anfragen befassen sich mit dem Thema Bozner Platz, GR Christine Oppitz-Plörer stellt die Sicherstellung der Gleichstellung aller Verkehrsteilnehmer und die Barrierefreiheit in den Mittelpunkt. GR Franz Jirka fordert Aufklärung über Detailfragen zum Projekt. Zur Verkehrssicherheit wird mitgeteilt: "Die Neugestaltung bringt mehr Flächen für den Fußgängerverkehr und urbane Nutzungen und weniger Verkehrsflächen für den Kfz-Verkehr. Es wird eine Begegnungszone ausgeführt. Es handelt sich um eine Regelung der StVO. Von der Möglichkeit der Behörde, ausnahmsweise auch 30 km/h zu verordnen, wird Abstand genommen. Die Gleichberechtigung bezieht sich auf die gleichberechtigte Nutzung der Fahrbahn für alle Verkehrsteilnehmer. Dem Behindertenbeirat wurde das Projekt Neugestaltung Bozner Platz am 16.02.2022 vorgestellt. Eine direkte Einbindung des ÖZIV in die Projektausarbeitung ist nicht erfolgt. Die Vorschläge zur "Begegnungszone Innere Stadt" vom 01.10.2020 haben jedoch Eingang in die Planung gefunden. Konkretisierungen für das vorgesehene taktile Leitsystem sind mit dem Behindertenbeauftragen der Stadt Innsbruck noch vorgesehen. Für die Verkehrsorganisation des lokalen Kfz-Verkehrs stehen derzeit noch zwei Varianten in einem Ermittlungsverfahren zur Diskussion, welche in unterschiedlichen Lagen "Komfortzonen" – wie sie der ÖZIV Tirol vorschlägt – ermöglichen. Die Gewährleistung der Barrierefreiheit einer Apotheke ist eine Aufgabe des Apothekenbetriebes. Ein Behindertenstellplatz ist in der Wilhelm-Greil-Straße vorgesehen (ums Eck)."

Bozner Platz und Tiefgarage

Am 27.10.2021 fand eine Sondersitzung des Gemeinderates statt. Das Protokoll der Sitzung, die der Neugestaltung des Bozner Platzes gewidmet war, umfasst 35 Seiten. Die dort getroffenen Beschlüsse gelten als Basis für das jetzige neun Millionen Euro Projekt, das mit der Stimmenmehrheit von 22 Stimmen der Regierungskoalition beschlossen wurde. In einer Anfrage fordert GR Franz Jirka Aufklärung zum Thema Tiefgaragenzukunft. "Insbesondere in der Wilhelm-Greil-Straße, aber auch in der Brixner Straße und in der Meinhardstraße liegen eine Vielzahl an Versorgungsleitungen im Straßengrund, diese müssen bei einer Unterbauung verlegt werden. Der technische Aufwand kann nicht abgeschätzt werden, sondern würde dies eine Planung der Leistungsbetriebe erfordern. Jedenfalls ist aber davon auszugehen, dass die Umlegung-kosten der Tiefgaragenerschließung angerechnet werden müssten, da es sich um ein Bauvorhaben von "Dritten" handelt, nämlich den Tiefgaragenbetreiber, die nicht gleich GrundeigentümerInnen des Straßengrundes sind.


Beim Zusammenschluss zur Wirtschaftskammer-Garage quer zur Wilhelm-Greil-Straße ist mit einem hohen und insbesondere längs der Wilhelm-Greil-Straße in Richtung Bozner Platz mit einem außerordentlich hohen finanziellen Aufwand zu rechnen.

Die Durchfahrt durch die Wirtschaftskammer-Garage muss geometrisch geprüft werden, dazu liegen derzeit keine Unterlagen vor. Absehbar gehen durch die geometrischen Erfordernisse der Durchfahrt Stellplätze verloren. Ebenso ist ein erheblicher Eingriff in die bauliche Substanz des Objektes der Wirtschaftskammer nötig, um von der Wirtschaftskammer-Garage unter der Wilhelm-Greil-Straße die Verbindung zur Zentrumsgarage durchzubinden. Zahlreiche Rechtsfragen zur Durchquerung der Wirtschaftskammer-Garage müssen geklärt werden. Die derzeitige Rampe der Wirtschaftskammer-Garage ist für die erhöhte Frequenz einer gemeinsamen Zufahrt Wirtschaftskammer- und Zentralgarage (zu Kaufhaus Tyrol, Sparkasse, Hörtnagl, BTV, Hotel Central, Tiroler Versicherung) untauglich (fehlende Einsichtigkeit auf Fußgänger am Gehsteig, fehlende Staulänge vor der Einfahrt/Abfertigung, verwinkelte Wegeführung). Es müssten daher neue, leistungsfähige Rampen in der Mitte der Meinhardstraße errichtet werden.

Aus Plausibilitätsabschätzungen kann aber abgeleitet werden, dass eine gemeinsame Erschließung über die Wirtschaftskammer-Garage nicht realistisch ist. Dasselbe gilt für eine Rampe im Bereich Meraner-Straße/Wilhelm-Greil-Straße. Aufgrund der Vermeidung von Rampenbauwerken am Bozner Platz wurde im Jahr 2019 bereits von einer Fahrradtiefgarage unter dem Bozner Platz Abstand genommen, obwohl diese Rampen kleinräumiger wären.

Derzeit liegen die Prioritäten auf der Umsetzung des Projekts Neugestaltung Bozner Platz und anderer im "Zukunftsvertag" enthaltener Vorhaben. Das Projekt der Neugestaltung Bozner Platz funktioniert mit dem bestehenden Verkehr und wird auch noch funktionieren, wenn eine Ersatzwegstrecke für die Zentrumsgarage gefunden wird. Somit ist die Zufahrt zur Zentrumsgarage über die Garage der Wirtschaftskammer jedenfalls in einem separaten Projekt zu bearbeiten. Eine gleichzeitige Umsetzung mit dem Projekt Bozner Platz ist nicht realistisch und auch nicht umsetzbar."

Wie wird die Gestaltung künftig aussehen? | Foto: Tourist Center Hotelbau
  • Wie wird die Gestaltung künftig aussehen?
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Salurner Straße 15

"Die Tourist Center Hotelbau Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, eine Gesellschaft des Innsbrucker Hoteliers Klaus Stiebleichinger und nunmehr auch der Stadt Innsbruck, schmiedet aktuell Pläne zum sogenannten "Geviert Salurner Straße 15". Dieses Projekt soll auf dem Areal des heutigen Casinos, des Hotels Marriott und des Hauses der Industrie realisiert werden. Das neue "Viertel" umfasst zwei Grundstücke (KG 81136; Grundstück Nrn. 89/1 und 89/7) mit einer Gesamtfläche von 9.778 m² und soll mit neuem Büroturm und neuem Casino bebaut werden. An den Bestandsgebäuden sollen die Fassaden modernisiert und erneuert werden", führt GR Andrea Haselwanter-Schneider zu ihrer Anfrage aus. Zum aktuellen Stand des Projekts wird mitgeteilt: "Die Stadt Innsbruck ist bereits seit 1969 mit diversen Liegenschaftsverträgen am Grundstück 89/1 im Bereich der Hotelanlage, des Objektes der Casino Austria AG und der Tiefgarage in Geschäftsbeziehungen mit den dortigen Unternehmen und EigentümerInnen. Die Außenwirkung der dortigen Gebäude, Anlagen und der Platzgestaltung haben im Verlaufe der Zeit unter anderem an Attraktivität verloren. Um den markanten Bereich des Geviertes Salurner Straße 15 aufzuwerten, haben bereits seit Mitte 2016 diverse stadtseitige Entwicklungen begonnen, welche letztlich durch die Pandemiegeschehnisse ab März 2020 bis Mai 2022 gehemmt wurden. Im Frühsommer 2022 wurden diese Aktivitäten stadtseitig wieder aufgenommen, um eine Weiterentwicklung dieser für die Innenstadt wichtigen Bereich entsprechend der örtlichen Lage zu ermöglichen.

Aktuell planen die Gesellschaften, an denen die Stadt Innsbruck beteiligt ist, sowie die betroffenen Dienststellen der Stadt Innsbruck an Verbesserungen beispielsweise hinsichtlich Qualität der Außenhülle am Haus der Industrie, möglicher Potenziale und Weiterentwicklungen am Gebäude der Casinos Austria AG, Aufenthaltsqualität am Vorplatz und am Durchstich zum Land-haus 2 sowie in den Bereichen der Hotelanlage.

Potenziale werden auch in einer neuen Nutzung des Vorplatzes durch eine Bebauung gesehen. Momentan ist ein Beginn der Bauarbeiten zeitlich nicht einzuschätzen. Im Hinblick auf Verbesserung an der Außenhülle am Haus der Industrie werden derzeit Gespräche geführt."

Katzenbründlweg

Die Causa Harmhütte am Katzenbündlweg wurde von GR Andrea Haslewanter-Schneider in einer Anfrage thematisiert. In der Beantwortung wurde u. a. festgehalten. "Der Immobilienerwerb wurde der Behörde gemäß § 23 Tiroler Grundverkehrsgesetz am 25.09.2019 angezeigt. Am 23.10.2019 wurde bescheidmäßig festgestellt, dass der Rechtserwerb nicht in den Geltungsbereich des Tiroler Grund-Verkehrsgesetzes fällt und wurde die für das Grundbuch gemäß § 32 Abs. 1 lit. c Z 1 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes erforderliche Bestätigung ausge-stellt." (Anmerk. der Redaktion: Am 19.9.2019 wurde der Kaufvertrag für die Liegenschaft EZ 1812, GB81111 Hötting, abgeschlossen. Am 31.10. wurde von den Käufern die Pfandurkunde unterzeichnet. Es folgte ein Rechtsstreit mit Gerichtsverhandlungen. Das Landesgericht hat am 4.7.2020 entschieden, dass der Kaufvertrag infolge Rücktritts durch die Verkäuferin aufgehoben ist. Am 3.12.2020 hat das Oberlandesgericht diese Entscheidung wieder aufgehoben. ) Zu den behördlichen Genehmigungen wird in der Anfragebeantwortung festgehalten: Mit Bescheid vom 04.04.2023, Zl. MagIbk/38824/BW-BV-BA/1/7 wurde die Baubewilligung für die Sanierung, Zubau- bzw. Aufstockung des bestehenden Wohnhauses im Anwesen Katzenbründlweg 20, KG Hötting, erteilt. Befreiung von der Anschlusspflicht (Tiroler Kanalisationsgesetz): Zl. MagIbk/38824/BWA-SV-TKG/1 vom 19.12.2022. Von der Mag.-Abt. II, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, wurde am 23.10.2019 der oa. Feststellungsbescheid nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz sowie am 26.04.2023 die Rodungsbewilligung nach dem Forstgesetz erlassen. Gemäß § 42a TROG ist eine Vergrößerung der Baumasse um höchstens 300m³ jedenfalls zulässig. Die genehmigte Maßnahme bewegt sich innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens. Es darf festgehalten werden, dass die Tiroler Bauordnung nicht zwingend einen Kanalanschluss verlangt, sondern eine dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechende Entsorgung der Abwässer und der Niederschlagswasser. Die Anschlusspflicht wird im Tiroler Kanalisationsgesetz geregelt. Da die dort angeführten Ausnahmekriterien vorliegen, wurde jedoch eine Befreiung von der Anschlusspflicht ausgesprochen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Kleinkläranlage am privaten Grundstück, hierzu wurde ein eigenes wasserrechtliches Verfahren durchgeführt."

Vom Liebhaberobjekt zum politischen Dauerbrenner
Im Jahr 2019 sah das Projekt Katzenbründlweg noch so aus. | Foto: zvg
  • Im Jahr 2019 sah das Projekt Katzenbründlweg noch so aus.
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