Tempo 30
Bürgerinitiative präsentiert Vorschlag für politischen Kompromiss

Tempo 30 soll bei Bildungseinrichtungen auch auf Durchzugsstraßen eingeführt werden. | Foto: Kubanda
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Die städtische Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Entscheidungsgrundlage für die flächendeckende Einführung der Tempo 30 Regelung in Innsbruck ist in der Endphase und soll in Kürze den Bericht vorlegen. Die Interessensgemeinschaft Altpradl präsentiert einen Kompromissvorschlag. 

INNSBRUCK. Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss werden im Amtsbericht die Straßenzüge für eine Tempo 30 Regelung definiert. Durchzugsstraßen sollen von dieser Regelung ausgenommen werden. Im besonderen Mittelpunkt in Sachen Verkehrssicherheit sind die Straßen rund um die Bildungseinrichtungen gerückt. Die Interessensgemeinschaft Altpradl (Reichenauer Straße, Pembaurstraße) und Umgebung kritisiert eine "Zweiklassengesellschaft" und präsentiert einen Kompromissvorschlag.

Die Rückkehr der Tempo 30 Diskussion, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Jahrelange Initiativen

Norman Schadler erinnert an die jahrelange Initiative zur Verkehrsberuhigung im Umkreis von Bildungseinrichtungen in Altpradl. "Die westliche Reichenauer- / Pembaur- und Dreiheiligenstraße im Umkreis von rd. 500 m beherbergt 15 Bildungseinrichtungen von der Kinderkrippe, Kindergarten, Volksschule, Mittelschule, Gymnasium über Betreuungseinrichtungen bis hin zum Schülerwohnheim", zählt der Sprecher der IG Altpradl auf.

„Leider hat man beim Totalumbau des Straßenraumes im Jahr 2018 vergessen, dass hier Menschen leben und sich rd. 2.200 Kinder und Jugendliche auf ihrem täglichen Weg zur Schule, zum Kindergarten oder Tagesbetreuung bewegen. Es gibt auch keinen Platz für sicheres Fahrradfahren aufgrund der fehlenden Radwege (-streifen), obwohl man hier eine Hauptroute für den Individual- und Öffi-Verkehr geschaffen hat“, kritisiert Schadler.

Foto: Stadt Innsbruck

Mehrheiten kaum zu finden, BezirksBlätter Innsbruck Artikel

Zweiklassengesellschaft

Einerseits gibt es Schulen und Kindergärten, die liegen an Straßen mit einer Geschwindigkeitshöchstgrenze von 15 km/h mit mehrfachen Hinweisen auf Kinder im Straßenraum, oder in einer Straße mit 30 km/h Höchstgeschwindigkeit inklusive Radargerät, oder es werden Geschwindigkeitsanzeigen aufgestellt oder zusätzliche Bodenwellen angebracht, hält Schadler weiter fest. Andererseits gibt es Schulen und Kindergärten, die liegen an nicht verkehrsberuhigten Straßen mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, für die gibt es keine Geschwindigkeitsanzeige, kein Radargerät, kein automatisches Grün an geregelten Ampeln, keine Bodenwellen und manchmal nicht einmal eine Bodenmarkierung! „Man hat den Eindruck es gibt in Innsbruck bei der Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche eine Zweiklassen-Verkehrspolitik,“ kritisiert Schadler.

Man hat den Eindruck, die Verkehrspolitik macht ihr eigenes Ding. Gibt’s ein paar verantwortungsvolle Eltern oder Schulvertreter wird im einen oder anderen Fall etwas in Punkto Verkehrssicherheit umgesetzt. „Die politisch Verantwortlichen haben jedoch dafür zu sorgen, dass möglichst alle Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg den gleichen Schutz vor den Gefahren des Straßenverkehrs erhalten“, so Schadler.

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Foto: Stadt Innsbruck

Änderung des GR-Beschlusses

Die politische Diskussion über die Umsetzung von 30 km/h in Innsbruck ist nicht nur nach Meinung der IG Pradl vollkommen festgefahren. Der Gemeinderatsbeschluss vom 24. März 2022 sieht unseres Erachtens nicht die Möglichkeit vor, dass bei der sogenannten Durchzugsstraße in der Umgebung von Bildungseinrichtungen Tempo 30 und im restlichen Teil der Durchzugsstraße weiterhin Tempo 50 möglich ist.

„Möglicherweise finden sich politische Mehrheiten, wenn der GR-Beschluss dahingehend abgeändert wird, dass auch bei Durchzugsstraßen in der Umgebung von Bildungseinrichtungen Tempo 30 eingeführt wird. Damit könnten alle Schüler und Kinder annähernd gleichbehandelt und gleichzeitig die Basis für einen politischen Kompromiss geschaffen werden“, so Schadler abschließend.

Foto: Stadt Innsbruck

Der GR-Beschluss

In der Gemeinderatssitzung vom 24. März 2022 wurde der Beschluss gefasst eine Arbeitsgruppe zu gründen und das Thema dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen:

  • Der Gemeinderat spricht sich für die Einführung von Tempo 30 als bevorzugte Geschwindigkeit aus. Ausgenommen werden hiervon Bundes- und Landesstraßen und vom Gemeinderat zu definierende Durchzugsstraßen.
  • Die Durchzugsstraßen sind von einer gemeinderätlichen Arbeitsgruppe unter Einbindung aller Gemeinderatsparteien festzulegen. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Umgebung von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen zu legen.
  • Die Arbeitsgruppe hat dem Gemeinderat bis zum Jahresende 2022 die auszunehmenden Durchzugsstraßen zur Beschlussfassung vorzulegen.
  • Basierend auf dieser Beschlussfassung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe soll der Verordnungsentwurf für eine flächendeckende Tempo-30-Beschränkung abseits von Bundes-, Landes- und Durchzugsstraßen durch die zuständigen städtischen Ämter erarbeitet werden.

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ÖVP, TSB und GERECHT, 14 Stimmen): Vorstehender Abänderungsantrag von GR Buchacher wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

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