Elf Millionen Euro für Barrierefreiheit, Personalunterkünfte sowie Bade- und Freizeitanlagen

„Insgesamt nehmen wir im Rahmen des Konjunkturprogramms über 135 Millionen Euro in die Hand. Unser Ziel: Das wirtschaftliche Wachstum nachhaltig ankurbeln sowie Arbeitsplätze in Tirol sichern und schaffen“, betont Tourismusreferent LH Günther Platter.
Mit der Förderung von barrierefreiem Tourismus unterstützt das Land Tirol die heimische Tourismus- und Freizeitwirtschaft dabei, die im Behindertengleichstellungsgesetz festgelegte Barrierefreiheit umzusetzen. „Ziel ist es, dass behinderte sowie vorübergehend bewegungs- und sinnesbehinderte Menschen Tourismusanlagen und -gebäude weitgehend ohne fremde Hilfe nutzen können“, erläutert LH Platter. Mit vier Millionen Euro wird die Adaptierung von bestehenden Gästezimmern und Ferienwohnungen, die Neuerrichtung barrierefreier Unterkünfte sowie die Qualitätsverbesserung bzw. den Bau barrierefreier Infrastruktur- und Freizeiteinrichtungen von Landesseite unterstützt. Außerdem können mit den Geldern barrierefreie Zugänge zu Tourismus- und Gastronomiebetrieben geschaffen werden. „Davon profitieren beispielsweise auch schwangere Frauen oder Kinder und ältere Menschen.“

Zwei Millionen Euro für Personalunterkünfte
Investitionen zur Errichtung neuer bzw. zur Verbesserung bestehender Personalunterkünfte unterstützt das Land Tirol im Rahmen des Impulspakts mit zwei Millionen Euro. „Eine gut ausgestattete Unterkunft trägt zur Zufriedenheit des Personals bei. Davon profitieren nicht nur die Betriebe, sondern letztlich auch die Gäste,“ ist LH Platter überzeugt.

Fünf Millionen Euro für regionale Bade- und Freizeitanlagen
Fünf Millionen Euro nimmt das Land Tirol für die Schaffung bzw. Verbesserung von regionalen Bade- und Freizeitanlagen in die Hand. „Mit den Geldern können einige bereits in Planung befindliche Anlagen beschleunigt umgesetzt werden“, informiert der Landeshauptmann. „Das Land Tirol leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung des Sport-, Tourismus- und Freizeitangebotes. Das kommt der heimischen Freizeitwirtschaft, aber auch der Bevölkerung zu Gute.“ Um die Fördermittel können Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Tourismusverbände und juristische Personen, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind und Infrastrukturanlangen nicht gewinnorientiert betreiben, ansuchen.
Die Einmalzuschüsse zur Förderung von barrierefreiem Tourismus und von Personalunterkünften gewährt das Land Tirol kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Betrieb eines Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebes berechtigt sind, sowie erwerbswirtschaftlichen Betreibern von Infrastruktureinrichtungen. Dazu zählen neben Bädern, Tanzschulen, Minigolfplätzen oder Freizeitparks beispielsweise auch Tennishallen, Campingplätze und Rafting-Unternehmen. Privatvermieter können einen Antrag zur Förderung von barrierefreiem Tourismus stellen.

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