RAK Tirol
„Erste Anwaltliche Auskunft“ der RAK ist ausgesetzt

Die kostenlose „Erste Anwaltliche Auskunft“ der RAK Tirol ist seit 26.09.2022 ausgesetzt. | Foto: Adobe Stock/Wasan
  • Die kostenlose „Erste Anwaltliche Auskunft“ der RAK Tirol ist seit 26.09.2022 ausgesetzt.
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Die Rechtsanwaltschaft leistet Jahr für Jahr unentgeltliche Arbeit in beträchtlichem Ausmaß. Insgesamt beraten und vertreten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jährlich ca. 40.000 Bürgerinnen und Bürger kostenlos im Rahmen der Verfahrenshilfe, der Ersten Anwaltlichen Auskunft und der Opferberatung. Die „Erste Anwaltliche Auskunft“ wurde aus Protest nun aber ausgesetzt. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) fordert die sofortige Wertsicherung der Tarifansätze.

INNSBRUCK. Die Anpassung der Pauschalvergütung für die erbrachten Verfahrenshilfeleistungen und vor allem die Wertsicherung der Tarifansätze sind derzeit wesentliche Forderungen der Rechtsanwaltschaft an die Politik. "Diese seien rechtsstaatliche Notwendigkeiten, die gesetzlich klar geregelt sind und der Sicherung der Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft und somit dem Erhalt des Rechtsstaates dienen", erklärt Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK). Gleichzeitig erhalten Verfahrenshelferinnen und Verfahrenshelfer bei einigen Gerichten nicht einmal mehr kostenlose Aktenkopien, um sich mit ihren Mandantinnen und Mandanten besprechen zu können, so Utudjian. „Unsere kostenlosen Leistungen sind dem Staat recht, aber seine eigene Leistung für den Rechtsstaat ist billig. Diese Situation ist aber alles andere als recht und billig. Das werden wir so nicht akzeptieren,“ so die klare Botschaft an Justizministerin und Bundesregierung.

Inflationsanpassung

Es sei ohnehin fragwürdig, dass es keine automatische Inflationsanpassung gibt und die Rechtsanwaltschaft jedes Mal aufs Neue für die rechtsuchende Bevölkerung und ihre anwaltliche Unabhängigkeit bei der Justizministerin vorstellig werden müsse, um die gesetzlich vorgesehenen Verordnungen für die notwendigen Anpassungen zu erwirken, wird von den Vertretern festgehalten: "Dass man dort aber seit eineinhalb Jahren untätig bleibt und damit eine Inflation von inzwischen über 20% seit der letzten Anpassung im Jahr 2016 einfach ignoriert wird, könne man nicht länger hinnehmen."

Maßnahmen

„Wir sind bereit, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Justizpolitik wieder ein wenig in die richtigen Bahnen zu lenken. Auch wenn das sonst nicht dem Stil der Anwaltschaft entsprechen mag, sind wir eben nicht nur uns selbst, sondern dem Rechtsstaat und seinen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet und dieser Verpflichtung werden wir entschlossen nachkommen“, so Utudjian weiter.

Die Leidtragenden des eingetretenen Wertverlustes seien nämlich all jene Bürgerinnen und Bürger, die sich erfolgreich in einem Zivilverfahren durchsetzen konnten. Deren Kostenersatz bemisst sich nach den gesetzlichen Tarifansätzen. „Bürgerinnen und Bürger, die ihre Ansprüche vor Gericht erfolgreich durchsetzen konnten, erhalten heute um 20% weniger Kostenersatz zugesprochen, als ihnen per Gesetz zustehen würde. Dies nur, weil das Justizministerium seit eineinhalb Jahren untätig ist und die längst notwendige Inflationsanpassung der Tarifansätze schlichtweg verweigert“, kritisiert Utudjian.

Als erste Protestmaßnahme wurde im Rahmen des Anwaltstages der Beschluss gefasst, die kostenlose „Erste Anwaltliche Auskunft“ der Rechtsanwaltskammern seit Montag, 26.09.2022, auszusetzen und rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger stattdessen an die Gerichte zu verweisen.

„Wir sehen uns gezwungen, ein erstes Zeichen zu setzen, um der Politik den Ernst der Lage klarzumachen“, so Utudjian.

Dieses Serviceangebot sei unter den aktuellen Voraussetzungen nicht länger aufrecht zu erhalten. Die Einstellung der kostenlosen „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ sei daher unvermeidbar. „Wir appellieren eindringlich an die Justizministerin, diese untragbare Situation endlich zu bereinigen. Andernfalls sind wir gezwungen, weitere Maßnahmen zu ergreifen“, erklärt Utudjian weiter.

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