Informationen zur Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016

Wahlberechtigte können rechtzeitig zur Bundespräsidentenwahl eine Wahlkarte beantragen. | Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
  • Wahlberechtigte können rechtzeitig zur Bundespräsidentenwahl eine Wahlkarte beantragen.
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TIROL. Am 4. Dezember findet in Österreich die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl statt. Ab nun stehen Wahllokale, Wahlzeiten, Wahlsprengel und Verbotszonen fest. Wahlkarten können beantragt werden.

Informationen zur Wahl

Für die bevorstehende Wiederholung der Bundespräsidentenwahl am 04.12.2016 finden sich auf der Internetseite wahlen.tirol.gv.at alle relevanten Informationen zu den einzelnen Wahlsprengeln.

Wahl mittels Wahlkarte

Alle Wahlberechtigten, die am Tag der Wahl voraussichtlich ihr Wahllokal nicht erreichen können, um ihre Stimme abzugeben, können eine Wahlkarte beantragen.
Dazu muss einer der folgenden Gründe gegeben sein: voraussichtliche Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder wegen eines Aufenthalts im Ausland.
Die Ausstellung der Wahlkarte muss bei der Gemeinde, von der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, schriftlich oder mündlich unter Angabe des Grundes beantragt werden.

Fristen für die Wahlkarte

  • Schriftlich: Die Ausstellung der Wahlkarte kann schriftlich bis Mittwoch 30. November 2016 erfolgen.
  • Persönliche Übergabe der Wahlkarte: Es kann eine Wahlkarte entweder persönlich übergeben werden oder an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person. Der Antrag muss bis Freitag, 02. Dezember erfolgen.
  • Die Wahlkarte kann nicht telefonisch beantragt werden

Wählen mit der Wahlkarte aus dem Ausland und dem Inland

Wählen im Inland mit der Wahlkarte: Im Inland kann vor jeder Wahlbehörde, in jedem Wahllokal, beim Besuch durch eine sogenannte "fliegende" Wahlbehörde oder mittels Briefwahl gewählt werden. Am Wahltag kann die Wahlkarte in jedem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Sie kann aber auch jeder beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17:00 ausgehändigt werden.
Wählen im Ausland mit der Wahlkarte: Im Ausland kann die Stimme nur mittels der Briefwahl abgegeben werden. Dazu muss die Wahlkarte bis spätestens 04. Dezember um 17:00 bei der Wahlbehörde einlangen.

Stimmabgabe mittels Briefwahl

Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl kann die Wahlkarte direkt an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Dies kann am Postweg, durch persönliche Abgabe oder durch einen Boten erfolgen. Sie muss jedoch spätestens am Wahltag - 04. Dezember 2016 - um 17:00 einlangen.
Versendet man die Wahlkarte per Post übernimmt der Bund die Portokosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wird.

Weitere Informationen

Infos: wahlen.tirol.gv.at

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