Entfall der Maklergebühr
Mietrechtsnovelle soll junge Menschen entlasten
INNSBRUCK. Die Abschaffung der Maklergebühren für Mieterinnen und Mieter und die Einführung des Bestellerprinzips soll das Wohnen leistbarer machen. Das Bestellerprinzip sorgt dafür, dass die Provision von denen bezahlt wird, die das Maklerbüro beauftragen.
Beispiel Innsbruck
Eine Vierzimmer-Wohnung in Innsbruck für drei Personen kostet 1.600 Euro Miete pro Monat, nennt NR Barbara Neßler ein aktuelles Beispiel aus einer Vermittlungsplattform. "Somit fällt derzeit eine Provision von 3.200 Euro plus 20 Prozent Mehrwertsteuer an. Diese erspart sich die Wohngemeinschaft künftig", rechnet Neßler vor.
Bestellerprinzip
„Wer Wohnraum vermietet und für die Vermittlung eine Maklerin oder einen Makler beauftragt, muss künftig auch für die Provision aufkommen. Das bringt eine deutliche Entlastung vor allem für junge Menschen, die eine neue Wohnung beziehen und für die gerade bei neuen WG-Gründungen die Provision ein großes Hindernis ist“, freut sich die Jugend- und Familiensprecherin der Grünen, Barbara Neßler in einer Aussendung, über die präsentierte Mietrechtsnovelle. „Damit entfällt eine oft schwer überwindbare finanzielle Hürde für Junge, die entweder studieren oder am Beginn ihres Berufslebens stehen und in der Regel ohnehin wenig Geld zur Verfügung haben.“ Die Preise für Wohnraum sind in den letzten Jahren explodiert und damit auch die Höhe der Maklergebühr. „Wer von uns kennt es nicht? Man möchte oder muss von Zuhause weg, mit anderen zusammen eine WG gründen oder mit seinem Partner in die eigenen vier Wände ziehen – der Mix aus Provision und Kaution nur schwer oder gar nicht leistbar, weil dieser in der Regel gleich zu Beginn einige Tausend Euro verschlungen hat. Hier schafft die Mietrechtsnovelle mehr Spielraum für Wohnungssuchende“, zeigt sich Neßler erfreut.
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