Tratter: Neue Bauvorschriften bringen Vereinfachung und Kostenersparnis

LR Johannes Tratter: Neue Bauvorschriften bringen Vereinfachung und Kostenersparnis | Foto: Land Tirol/Berger
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Der Stadtsenat lehnte einstimmig die neuen technischen Bauvorschriften des Landes ab. Diese würden angeblich zu einer zusätzlichen Verschärfung der Richtlinien und somit Verteuerung des Wohnens in Innsbruck führen.

Zielsetzung der Neuerlassung der Technischen Bauvorschriften 2015

Die Neuerlassung der Technischen Bauvorschriften richte sich - so Wohnbaulandesrat Johannes Tratter - an europarechtlichen Vorgaben. Diese beinhalten die Gebäuderichtlinie und die Richtlinie zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation. Gleichzeitig sind aber auch die neuen Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) zu berücksichtigen.

Kritikpunkte des Stadtsenats

Die Stadt kritisiert die Vorschrift, dass ab 2017 Neubauten mit einer teuren Infrastruktur für Hochgeschwindigkeitsdatennetze ausgestattet sein müssen. Laut Tratter müssten aber nur leere Rohre für einen späteren Einbau von Glasfaserkabeln verlegt werden. Diese Kosten seien überschaubar und lägen bei rund zwei Euro pro Laufmeter.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die neuen Richtlinien für Nutzungssicherheit, Brandschutz und Barrierefreiheit. Die Anforderungen im Bereich des Brandschutzes wurden reduziert. Es gibt weiters Erleichterungen bei Türen, Treppen, Rampen und Aufzügen. Hier könnten nun auch kostengünstigere Systeme verwendet werden, so Tratter.

Leistbares Wohnen

Tratter wiederum übt Kritik an der Stadt Innsbruck. Diese stelle kein Grundstück für das Landesprojekt 5-Euro-Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung. Leistbares Wohnen sei ein zentraler Punkt des Arbeitsübereinkommens der Stadtregierung seit 2012, setze dieses aber nicht um. Auch in Bezug auf die Vergabe günstigerer Grundstücke an gemeinnützige Bauträger hinke die Stadt hinter ihren Ankündigungen her. Dadurch würde die Schaffung von leistbarem Wohnen behindert.

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