Zaunfahne im Tivolistadion
"Jebote VAR" stellt keine Anstandsverletzung dar

"Jebote VAR" stellt lt. Landesverwaltungsgericht Tirol keine Anstandsverletzung dar. | Foto: Twitter/wiraustrianer
3Bilder
  • "Jebote VAR" stellt lt. Landesverwaltungsgericht Tirol keine Anstandsverletzung dar.
  • Foto: Twitter/wiraustrianer
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Klare Botschaften, Unterstützung für den eigenen Verein oder die "Meinung" über die Gastmannschaft, Transparente und Zaunfahnen sind fester Bestandteil der Fußballkultur. Manchmal auch mit "derben" Wortkombinationen. In der Causa "Jebote VAR" hat das Landesverwaltungsgericht Tirol entschieden, dass es sich um keine Anstandsverletzung handelt.

INNSBRUCK. Sportlich endete das Spiel zwischen der WSG Tirol und der Austria Klagenfurt im August 2022 2 zu 2. Am grünen Tisch dauerte die Entscheidung etwas länger. Jetzt hat das Landesverwaltungsgericht Tirol in der Causa „Jebote VAR“ für die Fangruppen Schwarze Seele Kärnten und Südfront Klagenfurt entschieden.

Transparente sind ein fester Bestandteil der Fußballkultur | Foto: R. Tilg
  • Transparente sind ein fester Bestandteil der Fußballkultur
  • Foto: R. Tilg
  • hochgeladen von Georg Herrmann

"Jebote VAR"

"Beim Spiel unserer Austria gegen die WSG Tirol im Innsbrucker Tivoli kam es zu Anzeigen gegen zwei Personen im Zusammenhang mit der Zaunfahne „Jebote VAR“. Die damals im Sektor erschienenen Beamten forderten die Austrianer auf, die Zaunfahne abzuhängen, da sie angeblich den Anstand verletzen würde. Dass ausgerechnet in Tirol in den Worten „Jebote VAR“ eine Anstandsverletzung erkannt wurde, sorgte für große Verwunderung", erzählen die Fangruppe die Entstehung der Causa. Die Zaunfahne konnte bisher problemlos in allen anderen Bundesligastadien aufgehängt werden. Auch beim Spiel im Innsbrucker Tivoli hielt man daher am Aufhängen der Zaunfahne fest. Im Zuge der Gespräche mit den anwesenden Beamten, die die Verletzung des Anstandes nicht begründen konnten, kam es zu Anzeigen gegen zwei Personen aufgrund eben jener angeblichen Anstandsverletzung. Darüber hinaus kam es zu zwei Anzeigen wegen aggressivem Verhaltens.

"Weder vor Ort noch im Laufe der nächsten Monate bis zur Verhandlung unserer Beschwerden, konnten die involvierten Beamten die Anzeigengrundlage klar begründen."


Aktuelles vom Innsbrucker Fußball

0:3-Heimniederlage der Reichenau zum Frühjahrsaufakt

Entscheidung

Mit dem 23.02.2023 hat das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) entschieden, dass den am 07.12.2022 ergangenen Beschwerden, der durch den Anwalt Matej Zenz vertretenen Fans des SK Austria Klagenfurt, Folge gegeben wird. "Jebote VAR" stellt daher im Sinne des § 11 Abs 1 Tiroler Landes-Polizeigesetzes (TLGP) und der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes keine Anstandsverletzung dar. Das LVwG begründete unter anderem ihr Urteil auf Grundlage der Entscheide des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Verwaltungsgerichts Wien bezüglich der Anlassfälle mit den Transparenten „ACAB“ und „SCHEISS BUNDESLIGA“. Auch die Anzeigen wegen des angeblich „Aggressiven Verhaltens“, wurden fallen gelassen.

Erklärung

Jebote wird in der serbischen und kroatischen Sprache als vielseitige Schimpfwort und als Beleidigung benutzt, ähnlich dem griechischen Wort "malaka". VAR bedeutet "Video Assistant Referee". Ein Videoschiedsrichter soll den Referee im Stadion unterstützen. Der VAR ist nicht im Stadion. Das System ist europaweit umstritten.

Auch der ÖFB setzt auf Botschaftsvermittlung durch Transparente | Foto: Union
  • Auch der ÖFB setzt auf Botschaftsvermittlung durch Transparente
  • Foto: Union
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.