Causa Benko Insolvenz
Vermögen der Laura Privatstiftung eingefroren

Einstweilige Verfügung: Änderungen an den Stiftungsurkunden der Laura Privatstiftung sind nicht mehr möglich. | Foto: EXPA / APA / picturedesk.com
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  • Einstweilige Verfügung: Änderungen an den Stiftungsurkunden der Laura Privatstiftung sind nicht mehr möglich.
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Im Insolvenzverfahren von René Benko wurde vom Insolvenzverwalter am Landesgericht Innsbruck eine Klage auf Übertragung der Stifterrechte an der Laura Privatstiftung gegen Ingeborg Benko, die Mutter von Herrn René Benko, eingebracht. 

INNSBRUCK.  Das Landesgericht Innsbruck hat einer einstweiligen Verfügung zugestimmt, die die Rechte von René Benkos Mutter Ingeborg als Erststifterin der Privatstiftung Laura in Innsbruck und der Privatstiftung Ingbe in Liechtenstein stark einschränkt. „Ab sofort darf sie keine Änderungen an den Stiftungsurkunden vornehmen“, erklärt Andreas Grabenweger, der Insolvenzverwalter im Privatkonkurs von René Benko. Dadurch seien die beiden Stiftungen „praktisch eingefroren“. In den Stiftungen wird ein Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe vermutet. Ohne diese einstweilige Verfügung hätte Benkos Mutter Maßnahmen ergreifen können, um den Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen weiter zu erschweren.

Das Dossier zur Causa Benko von MeinBezirk finden Sie hier

Langer Prozess

Die Klage gegen Benkos Mutter wurde vom Insolvenzverwalter und seinem Team der Innsbrucker Anwaltskanzlei CHG eingereicht. Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, erklärt: „Der Insolvenzverwalter hat erreicht, dass Frau Ingeborg Benko aktuell nicht über die Stifterrechte nach freiem Ermessen verfügen kann. Eine rechtskräftige Entscheidung über die Klage auf Übertragung der Stifterrechte an der Laura Privatstiftung wird vermutlich erst in einer höheren Instanz fallen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein solcher Prozess mit einem rechtskräftigen Urteil durch ein Gericht erster Instanz entschieden wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass dieser Prozess längere Zeit in Anspruch nehmen wird. In der Zwischenzeit hätte Frau Ingeborg Benko ohne den Erlass der Einstweiligen Verfügung Veranlassungen treffen können, die einen Zugriff – für den Fall, dass der Insolvenzverwalter letztlich in diesem Verfahren gewinnt – auf das Vermögen der Laura Privatstiftung erschwert bzw. gar unmöglich gemacht hätten.“ Neben der einstweiligen Verfügung zielt die Klage darauf ab, die Weisungsrechte bei den Privatstiftungen an den Insolvenzverwalter zu übertragen. Dieser Prozess könnte aufgrund des Instanzenwegs jedoch noch Jahre dauern, erläutert Grabenweger.

Die Causa Benko wird die Gerichte jahrelang beschäftigen. | Foto:  Johann Groder / EXPA / picturedesk.com
  • Die Causa Benko wird die Gerichte jahrelang beschäftigen.
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