Neue Regelung zu Dienstwohnungen bringt Klarheit

Die neue Regelung  für Dienstwohnungen in der Sachbezugswerteverordnung bringt Klarheit. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com

TIROL. Die neue Regelung für Dienstwohnungen wäre eine "Stärkung der heimischen Tourismusbranche" so Hörl und Gerber unisono. 

Endlich Klarheit

Bis vor Kurzem herrschte immer wieder Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Dienstwohnung und ob diese einen Sachbezug darstellen oder nicht. Ein "untragbarer Zustand" wie Hörl es definiert, sowohl für die Unternehmen als auch für die Mitarbeiter. 
Ob es sich um einen Sachbezug handelte, wurde von den Finanzbehörden entschieden. 

Die nun definierten Regeln besagen: "Dienstwohnungen bis 30 Quadratmeter stellen keinen Sachbezug dar, mögliche Steuernachzahlungen für Mitarbeiter gehören somit der Vergangenheit an."

Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
Neuausrichtung der Tourismusförderung: VP-Tourismussprecher sehr zufrieden

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.