Neue Regelung zu Dienstwohnungen bringt Klarheit
Bundesministerin Elisabeth Köstinger und Finanzminister Hartwig Löger beschlossen kürzlich eine neue Regelung für Dienstwohnungen in der Sachbezugswerteverordnung. Lob kommt nun von Seiten des Wirtschaftsbundobmann Franz Hörl und des VP-Tourismussprecher Mario Gerber.
TIROL. Die neue Regelung für Dienstwohnungen wäre eine "Stärkung der heimischen Tourismusbranche" so Hörl und Gerber unisono.
Endlich Klarheit
Bis vor Kurzem herrschte immer wieder Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Dienstwohnung und ob diese einen Sachbezug darstellen oder nicht. Ein "untragbarer Zustand" wie Hörl es definiert, sowohl für die Unternehmen als auch für die Mitarbeiter.
Ob es sich um einen Sachbezug handelte, wurde von den Finanzbehörden entschieden.
Die nun definierten Regeln besagen: "Dienstwohnungen bis 30 Quadratmeter stellen keinen Sachbezug dar, mögliche Steuernachzahlungen für Mitarbeiter gehören somit der Vergangenheit an."
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