Förderung
Kärnten optimiert Wohnbauförderung

Wohnbaureferentin Gaby Schaunig, Wohnbauabteilungsleiterin Angelika Fritzl und Architekt Gerhard Kopeinig präsentieren die neuen Broschüren zur Wohnbauförderung 2019 | Foto: Büro LHStv. Gaby Schaunig
  • Wohnbaureferentin Gaby Schaunig, Wohnbauabteilungsleiterin Angelika Fritzl und Architekt Gerhard Kopeinig präsentieren die neuen Broschüren zur Wohnbauförderung 2019
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Aus gegebenen Anlass, der Häuslbauermesse in Klagenfurt, wurde die Kärntner Wohnbauförderung angepasst.

KÄRNTEN. Um besser auf die Wohnwünsche und Wohnmöglichkeiten der Kärntner einzugehen, wurde die Wohnbauförderrichtlinie des Landes Kärnten optimiert. Wohnbaureferentin LHStv. Gaby Schaunig betonte dabei die "familienfreundliche Ausgestaltung der Richtlinie".
"Im Wesentlichen geht es uns darum, praktikable Förderungen und Unterstützungen des Landes für die Wohn- und Lebensrealitäten von heute zu schaffen", erklärt Schaunig.
Die FPÖ Kärnten stimmt damit jedoch nicht überein und fordert mehr Fördergelder für Häuslbauer und Wohnungskäufer.
Zu den Forderungen der FPÖ Kärnten

Wohnbauförderung neu

Häuslbauer und solche die es noch werden wollen, können sich auf der Häuslbauer Messe in Klagenfurt beim Messestand des Landes Kärnten genau über die neuen Förderrichtlinien informieren. Zusätzlich erhält man wichtige Informationen in den neuen Broschüren zur Wohnbauförderung 2019.

Welche Veränderungen gibt es?

  • 12.000 Euro Förderung für Jungfamilien (bisher 10.000 Euro)
  • 1.000 Euro Bonusbetrag für jedes Kind
  • 7.000 Euro Förderung für bauen im strukturschwachen ländlichen Raum (bisher 5.000 Euro)
  • Zusatzförderung für niedrige Einkommen in Höhe von 3.000 Euro
  • 12.000 Euro Häuslbauerbonus (bisher 7.000 Euro)
  • bis zu 15.000 Euro bei Niedrigstenergiegebäuden
  • Senkung der Zinsen von Wohnbauförderungskrediten auf 0,7 Prozent (bisher 1 Prozent)
  • 20 Jahre fixer Zinssatz
  • Anhebung der Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen von 30 auf 35 Prozent
  • Zuschuss für den Austausch fossiler Heizungsanlagen in Eigenheimen auf 6.000 Euro (bisher 3.000 Euro)
  • bis zu 3.750 Euro Förderung für Solaranlagen (bisher 3.150 Euro)
  • bis zu 2.400 statt 1.400 Euro Förderung für Photovoltaikanlagen
  • neue Förderung: bis zu 2.000 Euro für den Einbau eines Solarstromspeichers

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