KFV
Unwissenheit und viele Unfälle bei E-Scootern

Das KFV stellt große Unwissenheit bei E-Scooter-Fahrern fest | Foto: pixabay/fullstoppr
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E-Scooter werden immer beliebter. Doch das Kuratorium für Verkehrssicherheit stellte fest, dass immer noch viel Unklarheit im Umgang mit den Scootern herrscht.

KÄRNTEN. Im letzten Jahr hielten Leih-E-Scooter in fast allen größeren österreichischen Städten Einzug. Doch auch in privaten Haushalten wird die alternative Mobilitätsform immer beliebter. Allein letztes Jahr wurden rund 25.000 E-Scooter verkauft. Heuer rechnet der Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreich bereits mit rund 30.000 verkauften E-Scootern.
Das KFV stellte nun jedoch fest, dass immer noch großer Aufklärungsbedarf besteht, wenn es um die Verkehrsregeln für E-Scooter geht.

Viele offene Fragen

Das KFV setzte sich im Rahmen von Beobachtungen, Befragungen und Analysen mit dem Thema E-Scooter auseinander. Dabei kommt es zu dem Schluss, dass E-Scooter zwar viele Möglichkeiten bieten, jedoch auch ein erhöhtes Unfallrisiko bergen und noch einiges an Bewusstseinsbildung bei den Nutzern zu leisten ist.

E-Scooter bieten viele neue Chancen und Möglichkeiten. Dennoch sind sie nicht ganz ungefährlich: Wir rechnen damit, dass sich allein in diesem Jahr mehr als 1.000 E-Scooter Fahrer auf Österreichs Straßen verletzten.Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV

Helm? – Fehlanzeige

In den vergangenen Wochen beobachtete das KFV rund 1.500 Fahrer. Durchschnittlich waren diese mit einer Geschwindigkeit von 15,1km/h unterwegs, der schnellste schaffte es auf 31 km/h.
Auf die eigene Sicherheit legten die meisten dabei keinen Wert. Lediglich 10 Prozent der privaten Nutzer und nur 2 Prozent der Fahrer eines Leih-E-Scooters trugen einen Schutzhelm.

Jeder Vierte fährt am Gehsteig

Zudem beobachtete und erfragte das KFV, dass in puncto Verkehrsregeln für E-Scooter ebenfalls erhöhter Nachholbedarf besteht. Immerhin 73 Prozent nutzen den Radweg, wenn einer vorhanden war. Dennoch fuhren immer noch 23 Prozent, also etwa jeder Vierte, verbotenerweise auf dem Gehweg.
Zudem waren bei drei Prozent der Fahrten, zwei Personen auf einem Scooter unterwegs.

Große Unwissenheit

Bei den rechtlichen Bestimmungen für E-Scooter sieht das KFV erhöhten Aufholbedarf. Beispielsweise weiß nur circa jeder vierte Nutzer, dass Kinder unter 12 Jahren nicht alleine mit dem E-Scooter unterwegs sein dürfen, es sei den sie haben einen Fahrradausweis.
Auch bezüglich der Helmpflicht, den Ausstattungsvorschriften oder der Promillegrenze herrscht Unwissenheit. Zudem glaubt fast jeder Fünfte, dass das Fahren auf dem Gehsteig erlaubt ist.

Rechtliche Bestimmungen im Überblick

Darf ich am Gehsteig fahren?
– Nein, der E-Scooter ist rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt.

Wie muss ein E-Scooter ausgerüstet sein?

  • mindestens eine Bremse
  • Rückstrahler: vorne weiß, hinten rot, seitlich gelb
  • Licht vorne und hinten bei Dunkelheit und schlechter Sicht

Wie hoch ist die erlaubte Promillegrenze?
– ab einer Alkoholisierung von 0.8 Promille ist die Nutzung Strafbar

Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
– Nein!

Ab welchem alter dürfen Kinder alleine mit dem E-Scooter unterwegs sein?

  • ab 12 Jahren ohne Aufsicht
  • unter 12 Jahren mit Aufsicht oder Fahrradausweis
  • bis 12 Jahre gilt Helmpflicht!

Tipps für mehr Sicherheit

  • Den Umgang it dem E-Scooter vor der ersten Fahrt üben.
  • Helm aufsetzen (Mehr Kopfverletzungen als bei Fahrrad-Unfällen)
  • Verkehrsregeln einhalten und nicht alkoholisiert fahren.
  • Nicht auf Gehwegen und Gehsteigen fahren.
  • Besondere Vorsicht gilt im Kreuzungsbereich.
  • Ablenkung vermeiden (Handy, Kopfhörer, etc.)
  • Nicht zu zweit fahren.
  • Achtung bei Bodenunebenheiten, Schienen und nasser Fahrbahn.
  • Vorsicht im Urlaub: Die Regelungen für E-Scooter sind in Europa nicht einheitlich!
Das KFV stellt große Unwissenheit bei E-Scooter-Fahrern fest | Foto: pixabay/fullstoppr
Foto: KFV

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