AK Kärnten
Bilanz nach fünf Jahren Einsatz für Kärntner Arbeitnehmer

AK Kärnten präsentiert fünf Jahre Arbeit im Dienste der Kärntner Arbeitnehmer | Foto: Hehn
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Die Arbeiterkammer Kärnten setzte sich in den letzten fünf Jahren mit Erfolg für Arbeiternehmer und Kärntner ein.

KÄRNTEN. Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten eine unabhängige Vertretung für Kärntens Arbeitnehmer und die Bevölkerung. Von 2014 bis 2019 führten die Experten der AK knapp 700.000 Beratungen durch und setzten sich für die Kärnten ein. Dadurch konnte die AK Kärnten in fünf Jahren rund 152 Millionen Euro zurück erkämpfen.

Arbeits- & Sozialrecht

In den letzten fünf Jahren stand die Arbeiterkammer Kärnten rund 413.000 Arbeitnehmern beratend zur Seite und erkämpfte 123 Millionen Euro. Arbeits- und sozialrechtliche Beratungen nahmen, laut AK, in den letzten Jahren zu.
Dabei stieg vor allem die Inanspruchnahme der telefonischen Beratung, während die Tendenz bei den persönlichen Beratungen sinkt.
Die Beratung der AK Kärnten nehmen Kärntner Arbeitnehmer vor allem nach Beendigung des Dienstverhältnisses in Kauf. Häufig nachgefragte Themen sind dabei unter anderem die Arbeitszeit, die Abfindung oder auch Überstunden.

Sozialrecht
Neben der Arbeitnehmerberatung bietet die AK auch Beratung für Familien rund um Förderungen, wie etwa Kinderbetreuungsgeld oder Kinderbonus. Damit ist sie, neben der GKK, die einzige Beratungsstelle zu diesen Themen in Kärnten.

Konsumentenschutz

Ein weiterer Sektor der AK ist der Konsumentenschutz. Den können alle Kärntnerinnen und  Kärntner gleichermaßen in Anspruch nehmen, wobei der AK Konsumentenschutz für alle kostenfrei ist.
Von 2014 bis 2019 führte die AK Kärnten rund 180.000 Beratungen durch und konnte für die Betroffenen 2,1 Millionen Euro erstreiten.

Förderung für Arbeitnehmer

Neben der rechtlichen Beratung, hilft die AK Kärnten auch beim Lohnsteuerausgleich, bietet Insolvenz-Soforthilfe an und konnte die Arbeitnehmerförderung in den letzten Jahren nicht nur erhalten, sondern auch ausbauen.
Pendler wurden von 2014 bis 2019 mit etwa neun Millionen Euro Fahrtkostenzuschuss unterstützt. Anspruchsberechtigt sind jedoch nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Lehrlinge oder berufstätige Abendschüler.
Seit 2014 erhalten Arbeitnehmer zusätzlich den jährlichen AK-Bildungsgutschein. Gemeinsam mit dem Aus- und Weiterbildungsangebot sowie kostenlosen Seminaren, sollen Arbeitnehmer so zusätzlich unterstützt werden.

Gesundheits- & Sozialberufe

AK Kärnten-Vizepräsidentin Uschi Heitzer erklärte, zusätzlich zur Fünf-Jahres-Bilanz, außerdem, dass sich Berufsangehörige der Gesundheitsberufe noch bis Ende Juni 2019 registrieren lassen müssen. Derzeit stehen noch etwa 3.000 Arbeitnehmer aus.
Nach der Erstanmeldung erhalten Betroffenen innerhalb eines halben Jahres einen Berufsausweis per Post. "Dieser dient als Qualifikationsnachweis und macht etwa einen Arbeitsplatzwechsel einfacher", so Heitzer.

Wer muss sich registrieren?

  • Biomedizinische Analytiker
  • Diätologen
  • diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Orthoptisten
  • Pflegeassistenten (inkl. Sozialbetreuungsberufe)
  • Pflegefachassistenten
  • Physiotherapeuten
  • Radiologietechnologen

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