Frauenbildungsfonds: Mehr Unterstützung für Mütter
Überarbeitete Richtlinien für Fördermaßnahmen, um Frauen mit Qualifizierungsmaßnahmen zu helfen.
KÄRNTEN. Die Richtlinien des Frauenbildungsfonds wurden überarbeitet und treten mit 1. September in Kraft. Es gibt eine Verbesserung für Mütter: "Bislang galt als Fördervoraussetzung die Einkommensgrenze der Person, bei der die Frau mitversichert ist. Neu ist, dass die Kinder mitberücksichtigt werden und sich die Einkommensgrenze um 2.500 Euro pro Kind erhöht", erklärt die zuständige Landesrätin Sara Schaar.
Wofür gibt es den Frauenbildungsfonds?
Mit dem Frauenbildungsfonds wird nicht berufstätigen Frauen ermöglicht, geförderte Qualifizierungen zu erlangen oder Wiedereinsteigerinnen, bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu bekommen. Um eine Förderung ansuchen können auch jene, die durch die Ausbildung den Erhalt ihres Arbeitsplatzes sichern können sowie Frauen, die Karenzgeld oder Kinderbetreuungsgeld beziehen.
2017: 1.615 Euro pro Antrag
2017 wurden in diesem Zusammenhang 96 Förderanträge genehmigt - mit einer Gesamtfördersumme von 155.047 Euro. Durchschnittlich wurde eine einzige Antragstellerin mit 1.615 Euro unterstützt. Schaar: "Der überwiegende Teil betraf Qualifizierungsmaßnahmen im Gesundheits-, Pflege- und Kinderbetreuungsbereich. Ziel ist immer die Schaffung einer eigenständigen Existenz."
Die aktuellen Förderrichtlinien findet man hier oder man informiert sich unter 050 536 33058.
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