Sozialversicherungs-Organisationsgesetz
Kärnten will bei Sozialversicherung noch mitreden

Bei der Neuorganisation der Sozialversicherung will Kärnten verhandeln | Foto: Pixabay/sasint

Landeshauptmann Kaiser wittert Nachteile durch neues Sozialversicherungs-Organisationsgesetz. Er löst Konsultationsmechanismus aus.

KÄRNTEN. Landeshauptmann Peter Kaiser hat den Konsultationsmechanismus ausgelöst - auf Anraten von Experten und "aus Verantwortung gegenüber Land und Leuten". Denn er befürchtet, dass durch das von der Bundesregierung beabsichtigte Sozialversicherungs-Organisationsgesetz für Kärnten Nachteile entstehen könnten.
Der Konsultationsmechanismus bedeutet, dass der Bund mit dem Land Kärnten vor der geplanten Neustrukturierung der Sozialversicherung Verhandlungen aufzunehmen hat.

Privatisierung der Gesundheitsversorgung befürchtet

Kaiser spricht von "millionenschweren Verlusten", nicht nur für Kärnten. Der Landeshauptmann vermutet, "dass diese als Reform getarnte Umverteilung von Arbeitnehmern hin zu Arbeitgebern letzten Endes mit schwerzhaften Verschlechterungen in der Gesundheitsversorgung für kleinere und mittlere Einkommen einhergeht und einer Privatisierung der Gesundheitsversorgung Tür und Tor geöffnet wird". 

Kooperationsprojekte einzustellen?

Auch LH-Stv. Gesundheitsreferentin Beate Prettner warnt: "Durch den Leistungsausgleich standen den Kärntner Versicherten jährlich 218 Millionen Euro zur Verfügung - es steht in den Sternen, wie viel von diesem Ausgleich Kärnten ab 2019 noch zugesprochen wird. Jedenfalls ist zu befürchten, dass zahlreiche Kooperationsprojekte mit dem Land Kärnten, die im Sinne der Patienten initiiert wurden, eingestellt werden müssen."

Die Befürchtungen im Detail:

  • Durch normierte Fusion der Länderkassen zu Österreichischer Gesundheitskasse fällt regionaler Verhandlungs- und Kooperationspartner weg und Mittelabfluss sei absehbar.
  • Im Gesetzesentwurf sei kein Ausgleich zwischen den Kassen ersichtlich, so könnte das Niveau der Krankenversorgung fallen.
  • Das Streichen des "Ausgleichsfonds der Gebietskrankenkassen" gefährde co-finanzierte Projekte wie Sucht- und Drogenambulanzen, sozialpsychiatrischen Dienst etc.
  • Durch mögliche Auflösung der Betriebskassen würden dem Kärntner System ca. 3,5 Millionen Euro fehlen.
  • Höhere Belastung der Länder durch Senkung des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung. 
  • 14,7 Millionen Euro würden dem öffentlichen Gesundheitswesen (von allen Krankenversicherten finanziert) entzogen und Privatkliniken zugeführt.
  • Die geplante Zusammenlegung der Verwaltungsgremien inklusive der neuen Aufteilung 50 Prozent Dienstnehmer und 50 Prozent Dienstgeber erscheine verfassungsrechtlich bedenklich. Dies erhöhe den Einfluss der Wirtschaft.
  • Weisungsrecht der Verwaltungsgremien: So könnten regionale Beschlüsse (z. B. Besetzung von Kassenarztstellen) beeinflusst und von Wien aus sogar aufgehoben werden.
  • Unklar sei, wie Sondereinnahmen (etwa aus Rezeptgebühr) verteilt werden.
  • Unklar sei weiters die Aufteilung des Pauschalbetrages für Leistungen der Krankenanstalten. 

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